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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „heiße Getränke“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 26.01.2018
- 118 C 158/17 -
Nutzung eines Getränkehalters für Heißgetränke während Autofahrt ist nicht grob fahrlässig
Verkehrsunfall aufgrund verschütteten Heißgetränks ist als einfache Fahrlässigkeit zu werten
Nutzt ein Autofahrer während der Fahrt den Getränkehalter des Fahrzeugs für ein Heißgetränk, so liegt darin keine grobe Fahrlässigkeit. Kommt es zu einem Verkehrsunfall wegen des Verschüttens des Heißgetränks liegt vielmehr einfache Fahrlässigkeit vor. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verursachte der Mieter eines Mietwagens einen Verkehrsunfall, weil sich heißer Kaffee auf seinen Schoß ergoss und er dadurch das Lenkrad verriss. Der Mietwagenfahrer hatte den Becher mit dem heißen Kaffee in den Getränkehalter des Mietwagens gestellt. Der Fahrer griff den Becher nicht richtig und erwischte dadurch nur den Deckel, wodurch sich der heiße Kaffee auf den Schoß des Fahrers ergoss. Aufgrund des Unfalls entstand am Mietwagen ein Sachschaden in Höhe von über 1.300 Euro. Der Fahrer zahlte an die Mietwagenfirma einen Betrag von 750 Euro, da im Mietvertrag geregelt war, dass der Mieter bei leichter Fahrlässigkeit... Lesen Sie mehr
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