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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Integrationsamt“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.07.2022
- 2 A 4.21 -
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Zustimmung weder nach nationalen noch nach EU-Recht erforderlich
Die Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Beamten auf Lebenszeit wegen Dienstunfähigkeit bedarf nicht der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes nach § 168 SGB IX. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger ist Regierungsobersekretär (Besoldungsgruppe A7 BBesO) im Bundesdienst und wird beim Bundesnachrichtendienst verwendet. Aufgrund eines Autounfalls mit anschließender durchgehender "Arbeitsunfähigkeit" veranlasste der Bundesnachrichtendienst die amts- sowie fachärztliche Untersuchung des Klägers. Bereits zum Zeitpunkt der Einleitung des Zurruhesetzungsverfahrens war er als Schwerbehinderter im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt. Die Zurruhesetzung des Klägers wegen Dienstunfähigkeit erfolgte ohne vorangehende Beteiligung des Integrationsamtes.Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Es hat bezogen auf die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.06.2022
- 8 AZR 191/21 -
Bundesarbeitsgericht zur Darlegungspflicht für eine Entschädigung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kein Anspruch auf Entschädigung nach AGG
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung iSv. § 22 AGG begründen, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehört § 168 SGB IX, wonach die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen einer Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung zu zahlen. Der Kläger war bei dem Beklagten als Hausmeister beschäftigt. Er wurde auf der Grundlage eines zwischen dem Beklagten und der Stadt L. geschlossenen "Vertrags über eine Personalgestellung" mit Hausmeisterleistungen... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 04.03.2013
- 11 K 3968/12 -
Kündigung einer schwerbehinderten "Schleckerfrau" unzulässig
Integrationsamt erteilt zu Unrecht erforderliche Zustimmung für Kündigung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Kündigung einer schwerbehinderten Angestellten der Firma Anton Schlecker e.K. für unzulässig erklärt, da die hierfür erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig erfolgte.
Die 1966 geborene, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 schwerbehinderte, Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Firma Anton Schlecker e.K. als Bezirksleiterin beschäftigt. Nach dem Sozialgesetzbuch bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Auf Antrag des Insolvenzverwalters... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.02.2012
- 6 AZR 553/10 -
Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig
Arbeitnehmer kann sich in Kündigungsschutzprozess nicht auf eine zuvor verneint Schwerbehinderung berufen
Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Der mit einem Grad der Behinderung von 60 schwerbehinderte Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls stand seit dem 1. November 2007 in einem bis zum 31. Oktober 2009 befristeten Arbeitsverhältnis. Am 8. Januar 2009 wurde der Beklagte zum vorläufigen Insolvenzverwalter über das Vermögen der Arbeitgeberin bestellt. Während des Insolvenzeröffnungsverfahrens erbat der Beklagte in einem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 19.02.2008
- 2 L 55/08.NW -
Kündigung einer Schwerbehinderten: Zustimmung des Integrationsamtes rechtmäßig
Kündigung war nicht auf Behinderung bezogen
Das Integrationsamt hat im Fall der Kündigung einer Schwerbehinderten die hierfür erforderliche Zustimmung zu Recht erteilt. Dies ist einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt zu entnehmen.
Die schwerbehinderte Antragstellerin ist seit 1990 als Büroangestellte im Betrieb ihres Ehemanns beschäftigt.Nach dem Sozialgesetzbuch bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.Auf Antrag des Ehemanns und Arbeitgebers erteilte das Amt mit Bescheid vom 6. November 2007 eine solche... Lesen Sie mehr
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