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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Internetverkäufer“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 15.09.2017
- 132 C 5588/17 -
Keine Haftung einer Verkaufsplattform bei betrügerischem Inserat
Hinweise über Betrugsgefahren deutlich auffindbar
Schäden durch betrügerische Inserate begründen keinen Ersatzanspruch gegen den nicht vorwerfbar gutgläubigen Betreiber einer Internetplattform, der auf entsprechende Gefahren hingewiesen hatte. Dies hat das Amtsgericht München in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im vorliegenden Rechtsstreit hinterlegte der Kläger auf der Internetplattform der Beklagten einen Suchauftrag für ein bestimmtes Motorradmodell. Die Beklagte sandte ihm per E-Mail einen Link zu einer Anzeige, die als Artikelstandort für den gewünschten Motorradtyp die hessische Kleinstadt Spangenberg und folgende weitere Hinweise enthielt: "Hier biete ich eine wunderschöne BMW R80 RT an: "Die 72jährige Erstbesitzerin, bestellte "ihre Wunsch BMW" kurz nach der Wende, es war ihr größter Wunsch als DDR Bürger mal eine schwere BMW zu fahren. Seit 2008 wurde das Motorrad fast nicht mehr gefahren, die Besitzerin war einfach nicht mehr groß genug. Das... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 06.12.2017
- C-230/16 -
Luxuskosmetika: Anbieter von Luxuswaren darf den Verkauf seiner Waren auf Drittplattformen verbieten
Verbot soll Luxusimage der Waren sicherstellen
Ein Anbieter von Luxuswaren kann seinen autorisierten Händlern verbieten, die Waren im Internet über eine Drittplattform wie Amazon zu verkaufen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Im hier vorliegenden Verfahren vertreibt die Coty Germany in Deutschland Luxuskosmetika. Einige ihrer Marken vertreibt sie, um deren Luxusimage zu wahren, über ein selektives Vertriebsnetz, d.h. über autorisierte Händler. Die Verkaufsstätten der autorisierten Händler müssen einer Reihe von Anforderungen hinsichtlich Umgebung, Ausstattung und Einrichtung genügen. Die autorisierten... Lesen Sie mehr
Landgericht Coburg, Urteil vom 17.09.2012
- 14 O 298/12 -
Bei Unmöglichkeit der Lieferung ist der Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet
Verkäufer darf bereits verkaufte Ware nicht noch einmal verkaufen
Bei Unmöglichkeit der Leistung haftet der Verkäufer grundsätzlich für alle Umstände, die seinem Geschäftskreis zuzurechnen sind. Ein Verkäufer muss seinen Geschäftsbetrieb so organisieren, dass eine bereits verkaufte Ware nicht noch einmal verkauft wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der spätere Kläger hatte vom Beklagten über eine Internetauktionsplattform 10.000 neuwertige Hosen zum Preis von etwas über 20.000 Euro erworben. Unmittelbar nach Erteilung des Zuschlags teilte der später verklagte Verkäufer dem Käufer mit, die Ware sei mittlerweile anderweitig verkauft. Man könne nicht mehr liefern. Der... Lesen Sie mehr
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