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Sozialgericht München, Urteil vom 27.03.2012
- S 48 SO 485/10 -
Behindertes Kind hat Anspruch auf ein behindertengerechtes Auto
Hilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten Autos muss vom Staat gewährt werden
Benötigt ein behindertes Kind zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ein behindertengerechtes Fahrzeug, so hat die zuständige Behörde Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur Beschaffung zu gewähren. Dies hat das Sozialgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall stritten die Beteiligten um Hilfen zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges als Leistung der Eingliederungshilfe. Der damals 10 jährige Kläger war mit einer schweren Fehlbildung der unteren Körperhälfte auf die Welt gekommen, war aber geistig fit. Der Kläger lebte mit seinen Eltern zusammen auf einem Bauernhof. Die Eltern des Klägers stellten einen Antrag auf Hilfen zur Beschaffung eines behindertengerechten Fahrzeuges. Dies lehnte die Beklagte mit der Begründung, solche Hilfen würden grundsätzlich nur dann geleistet, wenn sie zur Eingliederung in das Arbeitsleben erforderlich seien oder vergleichbare... Lesen Sie mehr