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Freitag, 1. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „LNG-Anbindungsleitung“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.01.2024
- 7 VR 1.24 und 7 VR 2.24 -

Kein Baustopp für Fertigstellung der Ostsee-Anbindungs-Leitung für LNG

Verfahrensmängel wegen Verzichts auf Umwelt­verträglichkeits­vorprüfung und fehlenden Beteiligung der Naturschutz­vereinigungen derzeit nicht festzustellen

Die Eilanträge von zwei Umweltvereinigungen gegen die Planänderung des Bergamtes Stralsund, mit der das Bauzeitenfenster für die Errichtung und den Betrieb der Gas­versorgungs­leitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" über den 31. Dezember 2023 hinaus erweitert wurde, hat das Bundes­verwaltungs­gericht abgelehnt.

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 21. August 2023 ließ der Antragsgegner die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts Lubmin bis KP 26 zu. Über die hiergegen erhobenen Wegen der anstehenden Heringslaichzeit wollten die Umweltverbände das verhindern. Die Klagen gegen die Genehmigung des Baus sind unabhängig von den Eilanträgen noch nichtBei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ihrer Erfolgsaussichten, erweisen sich die Klagen gegen die Planänderung derzeit als voraussichtlich unbegründet. Nach diesem Prüfungsmaßstab geht der Planänderungsbeschluss zu Recht weiterhin von einer Krise der Gasversorgung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.09.2023
- BVerwG 7 VR 4.23 -

Kein Baustopp für Rügener LNG-Terminal - Erster Abschnitt der Ostsee-Anbindungsleitung-Leitung darf weiter gebaut werden

Planfeststellungs­beschluss geht zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus

Den Antrag einer Umweltvereinigung, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungs­beschluss des Bergamtes Stralsund vom 21. August 2023 für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungs­leitung "Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26" anzuordnen, hat das Bundesverwaltungs­gericht in Leipzig abgelehnt.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran und Lubmin. Mit dieser sollen zwei im Hafen von Mukran geplante schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units - FSRUs) an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden.Bei der im Eilverfahren gebotenen... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Entscheidung vom 22.06.2023
- 7 A 9.22 -

Keine Pflicht zur Umstellung des Betriebs einer LNG-Anbindungsleitung auf grünen Wasserstoff vor dem 31. Dezember 2043

Deutschen Umwelthilfe mit Klage gegen LNG-Leitung gescheitert

Eine LNG-Anbindungsleitung darf nach der Entscheidung des Gesetzgebers bis zum 31. Dezember 2043 zum Transport von Erdgas genutzt werden. Eine Regelung in einem Plan­feststellungs­beschluss, wonach schon zu einem früheren Zeitpunkt ausschließlich sogenannter grüner Wasserstoff oder Derivate hiervon durchgeleitet werden dürfen, wäre daher unzulässig. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Der Kläger, eine anerkannte Umweltvereinigung, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 19. August 2022 für die Errichtung und den Betrieb der LNG-Anbindungsleitung von Wilhelmshaven nach Etzel. Die ca. 26 km lange Rohrleitung dient zum Transport regasifizierten Flüssigerdgases (Liquefied Natural Gas –... Lesen Sie mehr