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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2018
- II-8 UF 58/15 -
Richter einer Unterhaltssache ist selbst Mandant des Anwalts der Gegenseite in einer Unterhaltssache: Besorgnis der Befangenheit besteht
Richter kann erfolgreich abgelehnt werden
Soll ein Richter in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden, so besteht die Besorgnis der Befangenheit, wenn der Richter sich in eigener Sache vom Anwalt der Gegenseite ebenfalls in einer nachehelichen Unterhaltssache vertreten lässt. Der Richter kann daher gemäß § 42 ZPO erfolgreich abgelehnt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte Anfang des Jahres 2018 ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf über eine Beschwerde in einer nachehelichen Unterhaltssache entscheiden. Einer der Richter wurde jedoch in einer eigenen nachehelichen Unterhaltssache vom Anwalt des Antragsgegners vertreten. Der Richter wurde daher von der Antragstellerin abgelehnt.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Antragstellerin. Zwar werde der Umstand, ob ein Richter, der sich in einem privaten Rechtsstreit von dem Anwalt des Prozessgegners vertreten lasse, unvoreingenommen sei,... Lesen Sie mehr
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