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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Müllmanagement“ veröffentlicht wurden
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 17.09.2014
- 6 S 92/13 -
Fehlende Umlagefähigkeit der Kosten für Müllmanagement bei dadurch bewirkter Reduzierung der Müllabfuhrkosten unerheblich
Rückforderung der Müllmanagementkosten bei gleichzeitig geringeren Betriebskosten treuwidrig
Legt der Vermieter die Kosten für das Müllmanagement auf die Betriebskosten um, obwohl dies eigentlich nicht möglich ist, so kann sich ein Mieter dann nicht auf die fehlende Umlagefähigkeit berufen, wenn durch das Müllmanagement die Müllabfuhrkosten reduziert werden. Es ist nämlich treuwidrig, sich einerseits auf eine fehlende Umlagefähigkeit zu berufen und andererseits den Vorteil geringerer Betriebskosten entgegenzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte eine Vermieterin die Kosten eines Müllmanagements als Betriebskosten auf die Mieter um. Einer der Mieter hielt dies jedoch für unzulässig. Denn im Mietvertrag waren ausdrücklich nur die Kosten der Müllabfuhr als umlagefähig vereinbart worden. Er klagte daher auf Rückzahlung der von ihm anteilig gezahlten Kosten für das Müllmanagement. Die Vermieterin entgegnete dem, dass durch das Müllmanagement trotz der Erhöhung der Müllabführgebühren die Müllabfuhrkosten gesenkt worden seien und der Mieter dadurch jährlich um ca. 50 Euro entlastet worden sei.Das Amtsgericht Uelzen... Lesen Sie mehr
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