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Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 20.12.1994
- 5 U 157/94 -
Ungefährliches Belassen einer während einer OP abgebrochenen Nadelspitze rechtfertigt keinen Schmerzensgeldanspruch
Unterbliebene Aufklärung über Verbleib der Nadelspitze begründet nur bei Vorliegen von Schmerzen und psychischen Beeinträchtigungen Schmerzensgeld
Wird eine während einer Operation abgebrochene Nadelspitze im Körper des Patienten zurückgelassen, so begründet dies dann keinen Schmerzensgeldanspruch, wenn der Verbleib der Nadelspitze weder Schmerzen noch psychische Beeinträchtigungen hervorruft. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer Bandscheibenoperation im Juni 1984 brach die obere Nadelspitze mit einer Länge von 2 cm ab. Da der behandelnde Arzt die Nadelspitze nicht ertasten konnte und er eine Infektionsgefahr befürchtete, beließ er die Nadelspitze im Körper. Der Patient wurde darüber auch nicht aufgeklärt. In den Folgejahren wurde der Patient wiederholt wegen Rückenbeschwerden behandelt. Erst im Oktober 1989 erfuhr der Patient von der Nadelspitze und ließ sich diese entfernen. Zudem klagte er gegen den behandelnden Arzt auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 DM. Der Patient führte zur Begründung an, dass... Lesen Sie mehr
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