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Bayerisches Oberstes Landesgericht, Urteil vom 03.11.1959
- RevReg. 2 St 535/59 -
Autofahrer muss in weniger als einer Sekunde auf Wechsel der Ampel von grün auf gelb mit einer Bremsung reagieren
Autofahrer steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu
Wechselt eine Ampel von grün auf gelb, so muss ein Autofahrer in weniger als einer Sekunde mit einer Bremsung reagieren. Ihm steht kein längerer Zeitraum zum Reagieren und zum Überlegen zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 1959 bestand Streit darüber, ob einem Autofahrer beim Annähern an eine Ampel neben der übliche Reaktionszeit von einer Sekunde noch eine weitere Sekunde für die Überlegung zuzubilligen ist, ob er wegen der zu kurzen Entfernung von der Kreuzung weiterfährt oder doch bremst und, ob ihm noch ein gewisser Spielraum für ein Verschätzen eingeräumt werden muss.Das Bayerische Oberste Landesgericht führte zu dem Fall aus, dass ein Autofahrer zwar seine Geschwindigkeit nicht verringern muss, wenn er... Lesen Sie mehr
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