die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „rechtsmissbräuchliche Gestaltung“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.01.2019
- 21 Sa 936/18 -
Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein
LAG zum Rechtsmissbrauch bei sachgrundloser Befristung
Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der Forschung entschieden.
Im hier vorliegenden Fall betrieb die Beklagte gemeinsam mit einem Forschungsverbund ein Labor, in der die Klägerin als technische Assistentin in einer Arbeitsgruppe beschäftigt wurde. Die Klägerin war zunächst bei dem Forschungsverbund befristet angestellt. Sie beendete dieses Arbeitsverhältnis und schloss mit der Beklagten einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag mit ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen ab. Die Initiative für diesen Arbeitgeberwechsel ging von dem Leiter der Arbeitsgruppe aus, der eine Weiterbeschäftigung der Klägerin gewährleisten wollte.Das Landesarbeitsgericht hat die gewählte Vertragsgestaltung als rechtsmissbräuchlich... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.08.2012
- VIII R 32/09 -
Kurzfristige Einzahlung von Geld auf betriebliches Konto stellt Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar
Einzahlungen dürfen nicht allein zur Vermeidung der Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen dienen
Die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto stellt dann einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 der Abgabenordnung - AO - ) dar, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Der Abzug von Schuldzinsen als Betriebsausgaben wird durch diese Vorschrift eingeschränkt, wenn der Unternehmer mehr aus dem Betriebsvermögen entnommen hat, als dem Betrieb zuvor durch Einlagen und Gewinne zugeführt worden ist (so genannte Überentnahmen). Schuldzinsen werden, soweit sie auf Überentnahmen beruhen, pauschal dem Gewinn wieder hinzugerechnet.Im Streitfall... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.11.2006
- V R 43/04 -
Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen werden auch im Mehrwertsteuerrecht nicht anerkannt
Rechtsmissbräuchliche Gestaltungen sind nach § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) für die Besteuerung unbeachtlich. Diese nationale deutsche Regelung ist auch im harmonisierten Mehrwertsteuerrecht weiterhin anwendbar. Wie der Bundesfinanzhof entschied, entspricht die deutsche Regelung den Grundsätzen der EuGH-Rechtsprechung, nach denen bei der Auslegung des Mehrwertsteuerrechts eine "rechtsmissbräuchliche Praxis" zu beurteilen ist.
Im Streitfall hatte eine Tochterpersonengesellschaft einer Bank ein mehrgeschossiges Bürogebäude errichtet und anschließend für 10 Jahre steuerpflichtig an die Bank vermietet. Das Bauvorhaben war von der Bank geplant worden und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Die Mittel für den Bau hatte die Tochtergesellschaft von der Bank und einer anderen Tochtergesellschaft zunächst... Lesen Sie mehr