wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 1. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rehe“ veröffentlicht wurden

Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2023
- 13 S 108/22 -

Ohne wesentliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks besteht keine Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken im Saarland

Gelegentliche Beeinträchtigung durch Rehe begründet keinen Anspruch auf Einfriedung

Im Saarland besteht keine allgemeine Pflicht zur Einfriedung von Grundstücken. Eine Ausnahme besteht gemäß § 43 Abs. 1 des Nachbargesetzes des Saarlandes (NachbG SL) dann, wenn die Einfriedung zum Schutz des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist. Dass gelegentlich Rehe auf das Grundstück gelangen, genügt dazu nicht. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem mehrfach Rehe auf ein Grundstück im Saarland gelangt sind und dort den Garten zertrampelt sowie Rosen abgefressen haben, ließ der Eigentümer auf der Grenze zum Nachbargrundstück einen Doppelstabmattenzaun errichten. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von etwa 1.600 €-. Die Hälfte davon verlangte der Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn ersetzt. Das Amtsgericht Völklingen gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Beklagten.Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Beklagten. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Erstattung der Hälfte der... Lesen Sie mehr