die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „riskante Fahrweise“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 17.09.2013
- 10 U 2166/13 -
Hohe Betriebsgefahr eines Quads aufgrund Instabilität des Quads und risikohafte Fahrweise begründet vollständige Haftung an Verkehrsunfall
Fehlendes Verschulden an Unfall unerheblich
Die hohe Betriebsgefahr eines Quads aufgrund seiner Instabilität und der riskanten Fahrweise des Quadfahrers kann eine vollständige Haftung des Quadfahrers wegen eines Verkehrsunfalls begründen. Dies gilt selbst dann, wenn ihm kein Verschulden an dem Unfall anzulasten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2010 kam es zwischen einem Quadfahrer und einer PKW-Fahrerin zu einem Verkehrsunfall. Wer für den Unfall verantwortlich war, ließ sich nicht zweifelsfrei klären. Das Landgericht Ingolstadt wies jedenfalls die Klage des Quadfahrers auf Zahlung von Schadenersatz ab. Zur Begründung trug es vor, dass die Betriebsgefahr des PKW vollständig hinter der Betriebsgefahr des Quads zurücktreten müsse. Gegen diese Entscheidung legte der Quadfahrer Berufung ein.Das Oberlandesgericht München bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung... Lesen Sie mehr