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Amtsgericht Köln, Urteil vom 06.03.2008
- 134 C 419/07 -
Käfer- und Fliegenplage stellen keinen Grund für Reisepreisminderung dar
Dreckiges Meerwasser kann Preisminderung rechtfertigen
Urlauber, die am Hotelstrand einer großen Anzahl von Sandflöhen und Sandwespen ausgesetzt sind, haben keinen Anspruch auf Reisepreisminderung. Eine schlechte Qualität des Meerwassers kann dagegen eine Preisminderung möglich machen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber eine Pauschalreise in die Dominikanische Republik gebucht. Bereits nach dem ersten Strandbesuch erlitten sie über 4oo Bisse von Sandflöhen. Zudem sei eine große Anzahl von Sandwespen am Strand gewesen. Die Urlauber verlangten daraufhin eine Reisepreisminderung.Ferner beschwerten sich die Urlauber darüber, dass das Meerwasser nicht wie im Reisekatalog abgebildet eine klare blaue Farbe hatte, sondern bräunlich-schwarz gewesen sei. Der Meeresgrund sei matschig und voller Schlick gewesen, was darauf zurückzuführen sei, dass über einen nahegelegenen Fluss Abwässer ins Meer geleitet würden.... Lesen Sie mehr
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