die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schneeballschlacht“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 04.12.2012
- 5 K 1220/11 -
Augenverletzung eines Lehrers durch Schneeballschlacht mit Schülern ist Dienstunfall
Auch verbotswidriges Verhalten schließt Versicherungsfall nicht aus
Lässt sich ein Klassenlehrer beim Verlassen des Unterrichtsraums von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln und erleidet dabei eine Augenverletzung, so ist dies ein Dienstunfall, für den ihm Unfallfürsorge zu gewähren ist, auch wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersagt. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Im zugrunde liegenden Fall war der Lehrer von einem Schneeball direkt aufs Auge getroffen worden und war nach der Operation seines Auges einen Monat lang dienstunfähig krankgeschrieben.Das Regierungspräsidium Freiburg als Schulbehörde hatte seinen Antrag auf Anerkennung des Vorfalls als Dienstunfall abgelehnt, weil der natürliche Zusammenhang mit seinen eigentlichen Dienstaufgaben fehle. Er habe den Interessen des Dienstherrn zuwidergehandelt, da nach der Schulordnung das Schneeballwerfen sogar ausdrücklich verboten gewesen sei. Er sei nicht als Lehrer im Über-Unterordnungsverhältnis gegenüber den Schülern eingeschritten, sondern... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.07.2008
- VI ZR 212/07 -
"Schulbezogene" Schneeballschlacht: Volle Haftung der Unfallversicherung
BGH bestätigt Rechtsprechung zum Betriebs- und Schulunfall
Bewerfen sich Schüler an einer ca. 100 m von der Schule entfernten Bushaltestelle mit Schneebällen, so kann dieses Verhalten schulbezogen sein, so dass ein Übergang von Forderungen des Geschädigten auf den Unfallversicherungsträger ausscheidet. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Der Unfallversicherungsträger (Kläger) eines bei einer Schneeballschlacht verletzten Schüler verklagte dessen Mitschüler (Beklagter), der den Schneeball geworfen hatte. Die Versicherung hatte zunächst die aus der Verletzung resultierenden Heilbehandlungskosten von rund 1.400 € getragen. Diese Kosten verlangte sie von dem Schüler, der den Schneeball geworfen hatte, zurück.... Lesen Sie mehr