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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Seminar“ veröffentlicht wurden
Bundesfinanzhof, Urteil vom 21.11.2018
- VI R 10/17 -
"Sensibilisierungswoche": Seminar zur Vermittlung von Erkenntnissen über gesunden Lebensstil ist Arbeitslohn
Allgemein gesundheitspräventive Maßnahmen des Arbeitgebers für die Belegschaft auf freiwilliger Basis führen zu Arbeitslohn
Mit der Teilnahme an einer Sensibilisierungswoche wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu. Dies entschied der Bundesfinanzhof zu einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil.
Die im zugrunde liegenden Streitfall von der Klägerin ihren Arbeitnehmern angebotene "Sensibilisierungswoche" umfasste u.a. Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit. Finanzamt und Finanzgericht behandelten die Aufwendungen der Klägerin für die Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn.Auf die Revision der Klägerin bestätigte der Bundesfinanzhof die Entscheidung des Finanzgerichts. Maßnahmen des Arbeitgebers für die Gesundheitsvorsorge der Belegschaft, die keinen Bezug zu berufsspezifischen Gesundheitsbeeinträchtigungen... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.03.2017
- 4 A 489/14 -
Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen muss für Kursangebot in angemieteten Räumlichkeiten kein Gewerbe anmelden
Angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden können nicht als unselbständige Zweigstelle angesehen werden
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Anbieter von deutschlandweiten Erste-Hilfe-Kursen für das Kursangebot in Bielefeld kein Gewerbe anmelden muss.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bietet im ganzen Bundesgebiet Erste-Hilfe-Kurse und Kurse für lebensrettende Sofortmaßnahmen für Fahrschüler an. Sie hält auch in Bielefeld entsprechende Kurse ab und nutzt dafür jeweils stundenweise angemietete Räumlichkeiten in Veranstaltungs- und Seminargebäuden. Die Klägerin bewirbt ihre Kurse ausschließlich mit den Veranstaltungsorten.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.01.2017
- 4 K 3471/15 E -
Medizinische Seminare für Pflegeeltern erkrankter Kinder können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden
Auch Pflegeeltern sind zur Tragung der durch die Krankheit des Pflegekindes entstandenen Aufwendungen sittlich verpflichtet
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Kosten für die Teilnahme an medizinischen Seminaren zum Umgang mit frühtraumatisierten Kindern bei den Pflegeeltern als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens haben zwei Pflegekinder in Vollzeitpflege bei sich aufgenommen, von denen eines aufgrund einer Frühtraumatisierung an einer Aufmerksamkeits- und Bindungsstörung leidet. Die Klägerin nahm an von einer Ärztin entwickelten und durchgeführten Seminaren für Eltern frühtraumatisierter Kinder teil. Die Kosten hierfür, die die Krankenversicherung... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2016
- 14 K 1338/15 -
Umsätze einer "Geistheilerin" sind steuerpflichtig
Tätigkeiten der Heilerin sind keine Heilbehandlungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Umsätze einer "Geistheilerin", die im Inland Seminare anbietet, steuerpflichtig sind. Sie sind nicht als sogenannte Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin mit Wohnsitz in der Schweiz bietet im Inland Seminare an, die sich mit esoterischen Praktiken befassen. Diese Umsätze erklärte sie im Inland nicht. Das beklagte Finanzamt wurde von einem Dritten über die Seminartätigkeiten informiert. Auf Nachfragen des Finanzamts erklärte die Klägerin, dass sie steuerfreie Umsätze erziele.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.08.2014
- XI R 19/12 -
Raucherentwöhnungsseminar kann steuerfreie Heilbehandlung sein
Voraussetzung für Steuerfreiheit ist Vorliegen einer entsprechenden medizinischen Indikation
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren als vorbeugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes eine steuerfreie Heilbehandlung sein kann. Voraussetzung ist allerdings, dass eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein in der Rechtsform einer GbR betriebenes Unternehmen, das überwiegend Seminare zur Raucherentwöhnung durchführt. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung versagte das Finanzamt die begehrte Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und setzte die Umsatzsteuer entsprechend fest. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2014
- 15 TaBV 100/13 -
Kündigung des Betriebsrats wegen gewerkschaftlicher Seminartätigkeit unzulässig
Betriebsratsmitglied darf bei entsprechender Arbeitszeitregelung auch tageweise einer Seminartätigkeit nachgehen
Ein Betriebsratsmitglied, das seine Arbeitszeit auf 31 Wochenstunden reduziert und sich nach einer Arbeitszeitregelung verpflichtet hat, täglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit für Betriebsratstätigkeit anwesend zu sein, kann diese wöchentlich jeweils um 7,5 Stunden über eine 31-Stunden-Woche hinausgehende Arbeitszeit auch tageweise für eine Seminartätigkeit nutzen, ohne einen Arbeitszeitverstoß zu begehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervor.
Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Streitfalls, die ein Krankenhaus betreibt, begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds und dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat. Das Mitglied blieb an mehreren Tagen dem Krankenhaus fern und hielt als Referent für eine Gewerkschaft Seminare ab. Anders als bisher gewährte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.08.2013
- 1 K 2278/12 -
Kosten für ein Seminar "Meditativer Tanz" keine vorweggenommenen Betriebsausgaben
Konzept zum Erzielen positiver Einkünfte durch Veranstaltung von eigenen Tanz-Seminaren muss plausibel dargelegt werden
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Seminargebühren für "Meditatives Tanzen" nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls besuchte im Jahr 2010 ein dreitägiges Seminar "Meditatives Tanzen" in einem Exerzitienhaus. Die Seminarkosten in Höhe von 170 Euro machte er in seiner Einkommensteuererklärung als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend, mit der Begründung, er wolle zukünftig selbst solche Kurse anbieten.Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen... Lesen Sie mehr
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