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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Terrasse“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.07.2023
- 11 U 33/23 -
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei erkennbaren Unebenheiten im Außenbereich der Terrasse einer Gaststätte
Kein Anspruch auf Schadensersatz bei erkennbarer Gefahr
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat entschieden, dass der Besucher einer im Außenbereich einer Gaststätte liegenden Terrasse, deren Belag einen rustikalen, mediterranen Eindruck vermittelt, nicht mit einer vollständig ebenen Fläche rechnen kann. Der Gastwirt sei nicht verpflichtet, einen gänzlich gefahrfreien Zustand der Terrasse herzustellen. Gäste müssten ihren Gang den erkennbaren Bedingungen der Örtlichkeiten anpassen.
Der Kläger besuchte am frühen Abend im Sommer 2021 an einem sonnigen und hellen Tag mit seiner Lebensgefährtin die Gaststätte des Beklagten in Wiesbaden. Diese verfügt über eine Terrasse im Außenbereich, die mit Natursteinen im Polygonalverfahren belegt ist. In den Zwischenräumen der Steine befindet sich Beton. Der Steinbelag weist Unebenheiten und Fugen auf. Nachdem der Kläger seine Bestellung aufgegeben und die Toilette aufgesucht hatte, stürzte er auf dem Rückweg von der Toilette zu seinem Tisch und verletzte sich. Er nimmt den Beklagten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Anspruch und behauptet, sich beim Sturz u.a. sechs Zähne ausgeschlagen... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 01.03.2023
- 1 S 7620/22 WEG -
Verbot des Grillens mit Elektrogrill an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- bzw. Feiertagen und mehr als viermal im Monat
Belästigung der Nachbarn durch Rauch und Grillgerüche
Einem Wohnungseigentümer kann untersagt werden, an zwei aufeinanderfolgenden Wochenend- bzw. Feiertagen und mehr als viermal im Monat mit einem Elektrogrill zu grillen. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Eigentümer einer Wohnung klagte im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Wolfratshausen gegen einen seiner Nachbarn auf Unterlassung des Grillens auf der Terrasse. Der Nachbar war Eigentümer der Erdgeschosswohnung und grillte mehrmals in der Woche mit seinem Elektrogrill, wodurch Rauch und Grillgerüche in die Wohnung des Klägers eindrangen.... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.02.2023
- 2-13 S 80/22 -
Unzumutbare Eigentümerversammlung auf Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin
Gemeinschaftseigentum der Terrasse unerheblich bei faktischer Alleinnutzung der Miteigentümerin
Das Abhalten einer Eigentümerversammlung auf der Terrasse einer verfeindeten Miteigentümerin ist unzumutbar. Dies gilt auch dann, wenn sich die Terrasse zwar im Gemeinschaftseigentum befindet, sie aber faktisch von der Miteigentümerin allein genutzt wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten mehrere Wohnungseigentümer im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Darmstadt gegen die auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse. Die Kläger waren nicht auf der Versammlung, weil sie den Versammlungsort für unzumutbar hielten. Neben den Klägern gab es nur eine weiteren Wohnungseigentümerin. Mit dieser waren die Kläger seit Jahren zerstritten.... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.09.2022
- 17 W 17/22 -
Kein Schmerzensgeld bei Sturz auf untergeordnetem regennassen Zuweg zur nachbarlichen Terrasse
Nicht jede abstrakte Gefahr von Verkehrssicherungspflicht erfasst
Ein Grundstückseigentümer muss einen untergeordneten Zuweg zur Terrasse seines Wohnhauses nicht völlig gefahrlos gegen alle erdenklichen von dem Weg ausgehenden Risiken für die Nutzer ausgestalten. Kann der Nutzer etwaige Sturzgefahren auf dem regennassen, mit Blättern und Ästen bedeckten Steinweg mit der gebotenen Sorgfalt abwenden, bestehen keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Beschwerde der gestürzten Nachbarin gegen ihr vom Landgericht verwehrte Prozesskostenhilfe für eine Klage u.a. auf Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 zurückgewiesen.
Entlang der von der Antragstellerin gemieteten Garage verläuft auf dem Grundstück der Antragsgegnerin ein unbeleuchteter Steinweg, der über eine offene Tür von der Garage der Antragstellerin aus erreichbar ist. Über diesen Steinweg gelangt man zur Terrasse der Antragsgegnerin. Die Antragstellerin behauptet, die Antragsgegnerin habe mit ihr reden wollen. Sie habe erstmals diesen Steinweg... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Sinzig, Urteil vom 08.08.2019
- 10a C 8/18 WEG -
Wohnungseigentümer muss Gartenterrasse bei möglicher Einsichtnahme in Nachbarwohnung entfernen
Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung zur Terrassenerrichtung erforderlich
Kann von einer von einem Wohnungseigentümer errichteten Gartenterrasse in eine Nachbarwohnung geschaut werden, so bedarf die Errichtung der Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung gemäß §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG. Liegt diese nicht vor, so muss die Terrasse entfernt werden. Dies hat das Amtsgericht Sinzig entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Eigentümer einer Wohnung von einer anderen Wohnungseigentümerin die Beseitigung einer von ihr errichteten Terrasse im hinteren Bereich des im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartens der Wohneigentumsanlage. Die 40 qm große Terrasse befand sich auf einem Holzaufbau, auf dem wiederum eine viersäulige Pergola errichtet war. An der Stelle der... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 29.08.2018
- 485 C 5290/18 WEG -
Wohnungseigentümer dürfen Terrasse nicht ohne Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft eigenmächtig vergrößern
Steinterrasse der Wohnung ist auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückzubauen
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Steinterrasse, die ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer vergrößert wurde, wieder entfernt und auf das im Grundrissplan angegebene Ausmaß zurückgebaut werden muss.
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls ist als Eigentümer einer Erdgeschosswohnung Mitglied der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung verfügt über eine Terrasse, an der den Beklagten ein Sondernutzungsrecht zusteht. Die Terrassengröße beträgt nach dem Grundrissplan 5,93 m². Die Beklagten verdoppelten im Frühjahr 2015 die Terrassengröße auf 12 m². In... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.12.2017
- V ZR 275/16 -
BGH: Wohnungseigentümergemeinschaft kann trotz langjähriger Duldung zweckwidrigen Betrieb einer Gaststätte aufgrund Erweiterung um Außenterrasse untersagen
Fehlende Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs über mehrere Jahre begründet keine Verwirkung
Duldet eine Wohnungseigentümergemeinschaft über mehrere Jahre hinweg den zweckwidrigen Betrieb einer Gaststätte in einer Teileigentumseinheit, so kann sie den Betrieb untersagen, wenn der Eigentümer die Gaststätte um eine Außenterrasse erweitert. Zudem begründet allein der Umstand, dass der Unterlassungsanspruch über mehrere Jahre hinweg nicht geltend gemacht wird, keine Verwirkung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2004 betrieb das Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Erd- und Kellergeschoss des Anwesens eine Gaststätte. Dies war nach der Teilungserklärung jedoch unzulässig. Die restlichen Wohnungseigentümer duldeten den Betrieb aber bis in das Jahr 2015. Da der Gaststättenbetreiber nämlich seinen Betrieb auf eine Außenterrasse... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Urteil vom 13.07.2017
- 14 U 3092/15 -
Anstauung von Regenwasser auf einer mit einer Mauer umgegebenen Terrasse stellt keine Überschwemmung dar
Wohngebäudeversicherung für Wasserschaden im Haus nicht einstandspflichtig
Kommt es zu einem Wasserschaden in einem Haus, weil sich auf einer mit einer Mauer umgebenen Terrasse Regenwasser anstaut, so haftet dafür nicht die Wohngebäudeversicherung. Denn in einem solchen Fall liegt keine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund heftigen Niederschlags staute sich auf der Terrasse eines Ferienhauses Wasser an. Da die Terrasse von einer Mauer umgeben war, konnte das Regenwasser nicht abfließen. Es drang daher in das Untergeschoss des Hauses ein und verursachte dort einen Wasserschaden. Der Eigentümer des Ferienhauses beanspruchte aufgrund dessen seine Wohngebäudeversicherung.... Lesen Sie mehr
Landgericht Lübeck, Urteil vom 01.03.2018
- 14 S 161/16 -
Austausch eines Balkons durch Terrasse zwecks marktkonformer Umgestaltung der Mietsache stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar
Vermieter kann keine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung verlangen
Lässt ein Vermieter einen Balkon durch eine Terrasse austauschen, um damit die Mietsache marktkonform umzugestalten, so liegt in der Baumaßnahme keine Modernisierung gemäß § 555 b Nr. 4 BGB. Eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB kommt damit nicht in Betracht. Dies hat das Landgericht Lübeck entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte ein Vermieter nach dem Austausch des Balkons der Mietwohnung durch eine Terrasse eine Mieterhöhung. Er wertete die Baumaßnahme als Modernisierung. Da die Mieter dies anders sahen, erhob der Vermieter Klage.Das Amtsgericht Reinbek wies die Klage ab. Er wertete die Ersetzung des Balkons durch eine Terrasse nicht als... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.03.2018
- V ZR 65/17 -
BGH: Dauerhafte Aufhebung des Sondernutzungsrechts eines Wohnungseigentümers nur durch Änderung der Gemeinschaftsordnung
Wohnungseigentümerin soll Terrasse- und Gartenfläche zwecks Errichtung von Stellflächen aufgeben
Soll das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers dauerhaft aufgehoben werden, so kann dies gegen seinen Willen nur über § 10 Abs. 2 Satz 3 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) durch Änderung der Gemeinschaftsordnung erfolgen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümerin sollte im Jahr 2010 auf das in der Gemeinschaftsordnung geregelte Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche verzichten. Die Eigentümerin nutzte die Fläche vor ihrer Wohnung als Terrasse und Garten. Nunmehr sollten dort zwei Stellplätze errichtet werden. Tatsächlich entsprach dies der im Jahr 2004 erteilten... Lesen Sie mehr
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