die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Übersendung von Unterlagen“ veröffentlicht wurden
Landgericht Itzehoe, Beschluss vom 09.03.2016
- 11 S 79/15 -
Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen
Wohnungseigentümer ist 500 km entfernte Anreise zum Verwaltersitz einmal im Jahr zumutbar
Ein Wohnungseigentümer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen. Vielmehr ist eine Einsichtnahme am Verwaltersitz vorzunehmen. Dabei ist es einem Wohnungseigentümer regelmäßig zumutbar einmal im Jahr anlässlich einer Eigentümerversammlung eine Entfernung von 500 km zurückzulegen. Dies hat das Landgericht Itzehoe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar besaß auf Sylt eine Eigentumswohnung. Anlässlich einer Eigentümerversammlung begehrten sie von dem Verwalter der Wohneigentumsanlage die Übersendung von Belegkopien betreffend das Abrechnungsjahr 2013. Das Ehepaar führte an, dass sich lediglich der Ehemann um die wirtschaftlichen Angelegenheiten kümmere, dieser aber aufgrund seiner Schwerbehinderung von 80 % die Entfernung von 500 km zwischen ihrem Wohnsitz und der Wohneigentumsanlage nicht zurücklegen könne. Da sich der Verwalter dem Begehren des Ehepaars verweigerte, erhoben diese Klage.Das Amtsgericht Niebüll wies... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.10.2014
- 2-07 O 121/14 -
Mieter muss sich um Termin zur Einsichtnahme in Belege zur Betriebskostenabrechnung bemühen
Kein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen
Möchte ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung überprüfen, so muss er sich selbst um einen Termin zur Einsichtnahme in die Belege bemühen. Ein Anspruch auf Übersendung von Kopien der Abrechnungsunterlagen besteht nicht. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Gewerbemieterin schuldete laut der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2011 einen Nachzahlung von über 15.000 Euro. Die Mieterin meinte, dass der Betrag noch nicht fällig sei, da sie um Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gebeten habe und ihr die Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden seien. Die Vermieterin hielt dies für unbeachtlich... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 12.10.2011
- 411 C 3364/11 -
Sehbehinderter 82-jähriger Mieterin steht Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zu Betriebskostenabrechnung zu
Fehlende Übersendung schließt Anspruch auf Nachzahlung aus
Eine sehbehinderte 82-jährige Mieterin kann von ihrer Vermieterin verlangen, dass ihr die Kopien zu den Belegen einer Betriebskostenabrechnung übersendet werden. Kommt die Vermieterin dem nicht nach, so steht ihr kein Anspruch auf die Nachzahlung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin auf Zahlung des sich aus den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2007 bis 2009 ergebenden Nachzahlungsbetrags in Höhe von insgesamt ca. 1.780 Euro. Die 82-jährige und sehbehinderte Mieterin hielt die Abrechnungen für falsch und hatte daher um Übersendung von Belegkopien zu den Abrechnungen gebeten. Dem ist die Vermieterin aber nicht nachgekommen.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 20.03.2013
- 213 C 371/12 -
Anspruch des Mieters auf Übersendung von Belegkopien zu Betriebskostenabrechnung aufgrund unvollständiger Unterlagen bei Einsichtstermin
Mieter muss Kopierkosten von 0,25 EUR pro Seite tragen
Legt ein Vermieter beim Termin zur Einsicht der Belegunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung nur unvollständig Unterlagen vor, so steht dem Mieter ein Anspruch auf Übersendung von Belegkopien zu. Der Mieter hat jedoch Kopierkosten in Höhe von 0,25 EUR pro Seite zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung bemängelte mehrere Kostenpunkte in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010. Er begab sich daher mit seinem Rechtsanwalt zur Überprüfung der die Abrechnung zugrunde liegenden Belege in die Geschäftsräume seiner Hausverwaltung. Dort erhielt er jedoch nicht alle erforderlichen Unterlagen zur Einsichtnahme. Der... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.09.2006
- VIII ZR 71/06 -
Vom Vermieter veranlasste Übersendung von Abrechnungsunterlagen an den Mieter begründet keinen Anspruch auf Übermittlung weiterer Unterlagen
Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen zur Betriebskostenabrechnung
Beanstandet ein Mieter eine Betriebskostenabrechnung, so hat er gegenüber dem Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien der Abrechnungsunterlagen. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass der Vermieter auf Bitten des Mieters bereits Unterlagen zugesandt hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 erhielt der Mieter einer Wohnung eine Betriebskostenabrechnung vom Anwalt seiner Vermieter. Zugleich wurde dem Mieter angeboten die Rechnungsbelege in den Räumen der Kanzlei einzusehen. Nachdem aber der Mieter um Zusendung der Belege bat, übermittelte der Anwalt mehrere Abrechnungsbelege per Fax. Da diese nach der Behauptung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 15.11.2012
- I-15 W 261/12 -
Grundbucheinsicht: Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Übersendung der Grundakten in seine Kanzlei
Gefahr des Verlustes und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs rechtfertigen Ablehnung der Aktenübersendung
Beantragt ein Rechtsanwalt die Einsicht in die Grundakten des Grundbuchamts, so hat er keinen Anspruch auf Übersendung der Grundakten in seine Kanzlei. Die Ablehnung der Aktenübersendung ist wegen der damit einhergehenden Gefahr des Verlustes sowie der Behinderung des Geschäftsbetriebs gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall gewährte ein Amtsgericht einem Rechtsanwalt die Einsicht in die Grundakten. Dieser verlangte daraufhin die Übersendung der Akten in seine Kanzlei. Das Amtsgericht lehnte eine solche Aktenübersendung jedoch ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Rechtsanwalts.Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Rechtsanwalt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 04.11.2010
- 7 WF 872/10 -
Getrennt lebender Ehegatte muss bei Antrag auf Verfahrenskostenhilfe dem anderen Ehegatten seine Vermögensverhältnisse offenbaren
Kein Schutz für Vermögensangaben beim Familiengericht
Wenn ein getrennt lebender Ehegatte Verfahrenskostenhilfe für ein familienrechtliches Verfahren gegen den anderen Ehegatten beantragt, dann muss er hinnehmen, dass das Familiengericht seine Angaben zu Einkommen und Vermögen dem anderen Ehegatten zur Überprüfung zusendet, selbst wenn es in dem beantragten familiengerichtlichen Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geht. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden und wegen grundsätzlicher Bedeutung die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.
Im hiesigen Fall sind die Beteiligten getrennt lebende Eheleute. Die Antragstellerin hat bei dem Amtsgericht Diez beantragt, ihr die Ehewohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Für dieses gerichtliche Verfahren hat sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe beantragt. Dem Antrag war die Erklärung der Ehefrau über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst... Lesen Sie mehr