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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umzugsschaden“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Münster, Urteil vom 28.01.1998
- 48 C 548/97 -
Umzugsschaden im Treppenhaus: Schadenersatzpflicht des Mieters bei Beschädigung der Mietsache durch Umzugsfirma
Haftung des Mieters für von Umzugsfirma verursachte Beschädigung
Wird die Mietsache während des Umzugs von der Umzugsfirma beschädigt, so muss dafür gemäß § 278 BGB der Mieter haften. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschädigte eine Umzugsfirma während des Auszugs eines Mieters eine Wand des Treppenhauses. Der Vermieter beauftragte zur Beseitigung des durch die Beschädigung entstandenen 5-Markstück großen Lochs einen Polier und verlangte die Beseitigungskosten in Höhe von etwa 407 DM vom Mieter ersetzt. Da sich der Mieter weigerte dem nachzukommen, kam der Fall vor Gericht.Das Amtsgericht Münster bejahte zunächst eine Haftung des Mieters. Dieser habe für den beim Auszug durch die Umzugsfirma verursachten Schaden gemäß § 278 BGB einstehen müssen. Denn der Mieter habe seine aus dem Mietvertrag bestehenden Sorgfaltspflichten verletzt.... Lesen Sie mehr
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