die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unerlaubtes Führen kirchlicher Amtsbezeichnung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Offenburg, Urteil vom 24.03.2004
- 6 Ns 11 Js 13560/02 -
Strafbarkeit wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen beim unberechtigten Tragen von Albe und Stola
Unberechtigte Anrede "Pater" kann wegen unerlaubten Führens kirchlicher Amtsbezeichnungen strafbar sein
Wer während einer Messfeier unerlaubt Albe und Stola trägt, kann sich wegen unbefugten Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 StGB) strafbar machen. Zudem kann die unberechtigte Anrede "Pater" wegen unerlaubten Führens kirchlicher Amtsbezeichnungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 StGB) strafbar sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Offenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall trug der Patient eines Sanatoriums während mehrerer Messfeiern Albe und Stola. Zudem stellte er sich als "Pater Michael" vor. Tatsächlich war der Mann aber kein geweihter Priester. Gegen ihn wurde deshalb Anklage wegen Tragens bzw. Führens kirchlicher Amtskleidungen und Amtsbezeichnungen erhoben.Das Landgericht Offenburg bejahte eine Strafbarkeit wegen des Tragens kirchlicher Amtskleidungen (§ 132 a Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 StGB). Da der Angeklagte kein geweihter Priester gewesen sei, sei er nicht dazu berechtigt gewesen während der Messfeiern Albe und Stola zu tragen.... Lesen Sie mehr