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Freitag, 1. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Dessau-Roßlau, Beschluss vom 24.09.2014
- 11 Gs 472/14 - 694 Js 19521/14 -

Einfacher Vorfahrtsverstoß begründet für sich genommen kein Vorliegen einer relativen Fahruntüchtigkeit

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis unzulässig

Ist einem alkoholisierten Autofahrer ein einfacher Vorfahrtsverstoß anzulasten, spricht dies für sich genommen nicht für eine relative Fahruntüchtigkeit. Ein alkoholbedingter Fahrfehler liegt in einem solchen Verkehrsverstoß nicht. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Abs. 1 und 3 StPO ist daher unzulässig. Dies hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall missachtete ein Autofahrer im August 2014 die Vorfahrt und kollidierte mit seinem Fahrzeug aufgrund dessen mit einem anderen Pkw. Da am Unfallort von den eingetroffenen Polizeibeamten Alkoholgeruch wahrgenommen wurde, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,65 Promille. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau meinte, dass sich aus dem alkoholbedingten Vorfahrtsverstoß die relative Fahruntüchtigkeit des Autofahrers ergebe und beantragte daher die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Es bestehe der dringende Tatverdacht einer alkoholbedingten Straßengefährdung.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.05.2013
- 5 K 16/13.KO -

Trunkenheitsfahrt: Behörde darf nach verweigerter Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch in Frankreich erworbenen Führerschein entziehen

Rechtsvorschriften der Europäischen Union stehen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht entgegen

Einem Kraftfahrer, der nach zwei Trunkenheitsfahrten trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorlegt, kann die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn diese in Frankreich erworben worden ist. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls, ein deutscher Staatsbürger, hatte seine deutsche Fahrerlaubnis bereits im Jahre 2003 durch einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2 Promille verloren und danach auch nicht mehr zurückerlangt. Im Jahr 2008 wurde er bei einer Verkehrskontrolle erneut - diesmal mit einer Blutalkoholkonzentration... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 15.06.2005
- 2 L 532/05.TR -

Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Cannabis- und Amphetaminkonsum

Verläuft eine toxikologische Untersuchung auf Amphetamine und gleichzeitig auch auf Cannabis positiv, so kann dies im Einzelfall auch dann zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis berechtigen, wenn nicht genau feststeht, ob der Fahrerlaubnisinhaber im fraglichen Zeitpunkt ein Fahrzeug geführt hat. Dies ist einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier zu entnehmen.

Mit dieser Entscheidung gaben die Richter dem Landkreis Daun in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren Recht. Dem betreffenden Fahrerlaubnisinhaber, der nach Auskunft der Polizei in der Vergangenheit bereits wegen BTM-Konsums in Erscheinung getreten war, waren Blut- und Urinproben entnommen worden, nachdem dieser zuvor bei dem Versuch, ein Kraftfahrzeug zuzulassen, einem Mitarbeiter... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 09.02.2005
- 2 Ws 15/05 -

Das Ermittlungsverfahren muss bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zügig durchgeführt werden

Beschwerde gegen Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgreich

Dies hat jetzt der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und einem aus Südbaden stammenden Angeklagten wegen aufgetretener Verfahrensverzögerungen seinen Führerschein zurückgegeben.

Der 48-jährige Angeklagte hatte Anfang September 2003 mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,13 Promille am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen und war dabei einer Polizeistreife aufgefallen, woraufhin sein Führerschein einbehalten wurde. Obwohl die Ermittlungen zum Vorwurf der Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) bereits nach zwei Monaten abgeschlossen gewesen waren,... Lesen Sie mehr