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Landgericht Hanau, Beschluss vom 30.12.2020
- 2 S 123/19 -
Wohnungsmieter muss hohe Betriebskosten wegen Wasserverlustes durch defekten Spülkasten zahlen
Mieter hätte erhöhten Wasserverbrauch bemerken müssen
Kommt es wegen eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust, muss der Wohnungsmieter die daraus entstehenden erhöhten Betriebskosten grundsätzlich zahlen. Denn von einem Mieter kann erwartet werden, den erhöhten Wasserverbrauch zu bemerken und dementsprechend tätig zu werden. Dies hat das Landgericht Hanau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Defektes am Spülkasten der Toilette einer Wohnung in Hessen kam es im Jahr 2016 zu einem erhöhten Wasserverbrauch. Die Betriebskostenabrechnung wies daher einen Zahlungsbetrag in Höhe von ca. 1.800,00 EUR auf. Die Mieterin der Wohnung weigerte sich den Betrag zu zahlen. Sie gab an, wegen ihrer überwiegenden Abwesenheit den hohen Wasserverbrauch nicht bemerkt zu haben. Vielmehr habe die Vermieterin die Kontrolle der Wasserleitungen pflichtwidrig unterlassen. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Zahlung.Das Amtsgericht Hanau gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr
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