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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wendemanöver“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht München, Urteil vom 10.05.2019
- 10 U 3765/18 -

Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des Wendenden nach sorgfaltswidrigem Wendemanöver

Sorgfaltsverstoß des Wendenden aus § 9 Abs. 5 StVO

Ein Wendender muss die Sorgfalts­anforderungen aus § 9 Abs. 5 StVO beachten. Kommt er dem nicht nach und es geschieht ein Unfall, so kann dies zu einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu seinen Lasten führen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im September 2017 kam es an einer Kreuzung in München zwischen zwei Fahrzeugen zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer wollte an der Kreuzung wenden. Er befand sich auf der linken Fahrspur. Um das Wendemanöver ausführen, nutzte er auch die rechte Fahrspur. Auf dieser Spur fuhr aber gerade ein weiterer Autofahrer, wodurch es zur Kollision kam. Der Überholende gab nachfolgend an, erkannt zu haben, dass der andere wenden wollte.Das Landgericht München II hielt aufgrund des Sachverhalts eine hälftige Haftungsquote für angemessen. Nunmehr musste das Oberlandesgericht München entscheiden.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 11.05.2017
- 3a C 19/17 -

Sperrfläche hinter Verkehrsinsel begründet kein Überholverbot

Sorgfaltswidrig wendender Fahrzeugführer haftet für Kollision mit Überholenden

Eine Sperrfläche hinter einer Verkehrsinsel begründet kein Überholverbot. Kommt es daher im Zusammenhang mit einem sorgfaltswidrigen Wendemanöver eines Fahrzeugführers zu einer Kollision mit dem Überholenden, haftet der Wendende allein für den Unfall. Dies hat das Amtsgericht Frankenthal entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es anlässlich eines Wendemanövers einer Pkw-Fahrerin zu einem Zusammenstoß mit einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw. Der Wendevorgang wurde in Höhe einer Verkehrsinsel eingeleitet. Unmittelbar hinter der Verkehrsinsel befand sich eine Sperrfläche, auf der es zur Kollision kam. Der genaue Unfallhergang war zwischen den Parteien streitig. Jedenfalls... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2017
- I-1 U 125/16 -

Stadt haftet für Kollision zwischen plötzlich wendendem Reinigungsfahrzeug und einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw

Keine unklare Verkehrslage aufgrund gelben Blinklichts auf Reinigungsfahrzeug

Wendet ein auf der rechten Straßenseite befindliches, städtisches Reinigungsfahrzeug ohne zuvor die Richtungsänderung anzuzeigen oder eine Rückschau vorzunehmen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem zur gleichen Zeit überholenden Pkw, so haftet dafür die Stadt. Ein unzulässiger Überholvorgang liegt nicht vor, da das gelbe Blinklicht auf dem Reinigungsfahrzeug keine unklare Verkehrslage im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO begründet. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2015 kam es zu einer Kollision zwischen einem städtischen Reinigungsfahrzeug und einem Pkw. Das Reinigungsfahrzeug befuhr mit eingeschaltetem gelbem Blinklicht und einer Geschwindigkeit von 6 km/h den rechten Fahrbahnrand einer Straße, um diese zu reinigen. Zur gleichen Zeit näherte sich von hinten ein Pkw. Als dessen Fahrer ein... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.04.2018
- 7 U 36/17 -

Linksabbiegen mit Schienenverkehr: Vorrang für Straßenbahnen gilt auch bei Grünphase für Autofahrer

Autofahrer muss beim Abbiegen oder Wendemanöver Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausschließen können

Straßenbahnen haben auch dann Vorrang, wenn die Ampel einer über die Schienen führenden Fahrspur für Kraftfahrzeuge grün ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 79 Jahre alte Kläger aus Bielefeld befuhr im November 2015 mit seinem Pkw BMW die Artur-Ladebeck-Straße in Bielefeld in Fahrtrichtung Innenstadt. Der Kläger beabsichtigte mittels eines sogenannten U-Turns zu wenden. Hierzu musste er einer Linksabbiegerspur folgend die für beide Fahrtrichtungen in der Straßenmitte befindlichen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.07.2015
- L 3 U 118/13 -

Unfall­versicherungs­schutz auch bei Autounfall auf Abwegen möglich

Berufs­genossen­schaft muss Arbeitsunfall nach verkehrswidrigem Wendemanöver entschädigen

Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Erforderlich ist allerdings ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem unfallbringenden Weg und der versicherten Tätigkeit. Biegt der Versicherte vom unmittelbaren Weg falsch ab, so ist dies unschädlich, solange er am Fahrziel festhält und den Weg zur oder von der Arbeit durch den (verkehrsbedingten) Abweg nur unwesentlich verlängert. Dies entschied das Hessischen Landes­sozial­gerichts.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein als Lagerist im Fachgroßhandel in Eschborn tätiger Mann wurde im Januar 2011 aushilfeweise in einem Lager in der Nähe von Mainz eingesetzt. Seinen Dienst sollte der in Frankfurt am Main wohnende Mann um 17.45 Uhr beginnen. Gegen 17.15 Uhr verunglückte er infolge eines verkehrswidrigen Wendemanövers auf einer vierspurigen Bundesstraße.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2009
- 345 C 15055/09 -

Gefährliches Wendemanöver – Anscheinsbeweis lässt auf Verschulden des wendenden Autofahrers schließen

Langsamere Fahrweise und fehlende Blinkzeichen lassen kein vorhersehbares Wendemanöver erkennen

Führt ein Autofahrer ein Wendemanöver durch und kommt es deshalb mit einem von hinten kommenden PKW, der den Wendenden links überholen wollte, zu einem Zusammenstoss, spricht der erste Anschein dafür, dass der wendende Autofahrer den Unfall verschuldet hat. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Fall fuhr an einem Vormittag im Februar 2009 ein Audifahrer die Lilienthalallee in München entlang. Er wurde langsamer und entschloss sich, an einer Kreuzung zu wenden. In diesem Moment setzte ein Peugeotfahrer, der sich ihm von hinten näherte, an, ihn links zu überholen. Dadurch kam es zum Zusammenstoß.Bei diesem Unfall wurde der Audi an der... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 02.10.2008
- 12 U 206/08 -

Beim Wendemanöver mit Einsatzfahrzeug kollidiert - Alleinhaftung liegt beim Wendenden

Bei Erfüllung hoheitlicher Aufgaben darf die Polizei auch mit überhöhter Geschwindigkeit fahren

Wer beim Wenden mit einem links überholenden Fahrzeug zusammenstößt, haftet allein wegen seiner besonderen Sorgfaltspflicht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Kollision mit einem Einsatzfahrzeug der Polizei erfolgt, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist. Dies entschied das Kammergericht in Berlin.

Im zugrunde liegenden Fall kollidierte eine Pkw-Fahrerin auf der Suche nach einem Parkplatz mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der Fahrbahn mit einem... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 26.02.2009
- 12 U 145/08 -

Wendemanöver über Straßenbahnschienen bei herannahender Straßenbahn und Gegenverkehr verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

Das Überqueren von in Fahrtrichtung längs verlegten Schienen verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn derjenige, der die Schienen überquert, damit zu rechnen hat, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit warten muss und eine zwischenzeitlich herangefahrene Straßenbahn behindern wird. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden.

Eine Autofahrerin war am 21.11.2006 am Nachmittag auf der Berliner Straße in Potsdam in Richtung Glienicker Brücke unterwegs. In Höhe der Einmündung Schiffbauergasse wollte sie wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn der ViP Verkehrsbetriebe... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 04.05.2007
- 345 C 27884/05 -

Fahrlässiges Überholmanöver kann teuer werden

Wer überholt, ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, trägt einen Teil seines eigenen Schadens, auch, wenn der Unfall eigentlich auf das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zurück zu führen ist. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Der spätere Kläger war Anfang November 2004 gegen 6 Uhr 30 in der Frühe mit seinem Motorrad in Gröbenzell unterwegs. An einer Kreuzung überholte er die dort wartenden und auf Grund eines vorangegangenen Rotlichts gerade anfahrenden Autos. Der spätere Beklagte war auf der gleichen Strasse mit seinem Auto in der Gegenrichtung unterwegs. Er war auf der Suche nach einem Parkplatz und entdeckte... Lesen Sie mehr