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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wesentliche“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 29.11.2019
- 18 C 1936/18 -
Änderungsvorbehalt in AGB wirksam: Kein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises für "Klassik-Reise" bei Besetzungänderung von Opernaufführung
Besetzung bei Opernaufführung stellt keine wesentliche Reiseleistung dar
Ein Reiseveranstalter, der eine "Klassik-Reise" mit Besuchen von Konzerten und/oder Opernveranstaltungen anbietet, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbaren, dass eine Besetzungsänderung nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten berechtigt. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg und verwies darauf, dass ein Änderungsvorbehalt bei der Besetzung dem Vertragspartner bei einem qualifizierten Ersatz zumutbar ist.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls verlangten mit ihrer Klage die Rückzahlung des angezahlten Reisepreises. Die Kläger buchten bei einem Reiseveranstalter eine Klassik-Reise in eine europäische Hauptstadt. Die Reise beinhaltete auch den Besuch von Konzerten und/oder Opernveranstaltungen. In dem mehrtägigen Reiseprogramm war unter anderem an einem Nachmittag der Besuch einer Opernaufführung geplant. Als Besetzung war im Katalog der Beklagten eine bekannte Sopranistin benannt. Weiter war in dem Katalog der Beklagten eine Abbildung des Opernhauses sowie ein kleines Bild der Sopranistin abgedruckt.In der Reisebestätigung der Beklagten... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.07.2019
- 24 U 27/18 -
Von Dachpfannen ausgehende Blendwirkung ist nach Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen im Einzelfall zu beurteilen
OLG Hamm zur Blendwirkung von Dachpfannen
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die Wesentlichkeit der Blendwirkung von Dachpfannen nicht schematisch, sondern nach dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist. Dazu ist im Regelfall die Durchführung eines Ortstermins erforderlich.
Die Kläger und der Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer bebauter Nachbargrundstück in Menden. Das Grundstück des Beklagten befindet sich an der südlichen Grenze des Grundstücks der Kläger. Im Juni 2015 ließ der Beklagte das Dach seines Hauses mit hochglänzend glasierten Dachpfannen eindecken. Im Mai 2017 tauschte der Beklagte einen Großteil dieser Dachpfannen... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom 24.10.2014
- 63 S 203/14 -
Durch Bauarbeiten begründete Beeinträchtigung der Mietwohnung rechtfertigt Unterlassungsanspruch nur bei Vorliegen einer erheblichen Störung
Bei unwesentlichen Störungen stehen mietrechtliche Gewährleistungsansprüche zur Verfügung
Kommt es aufgrund eines aufgestellten Gerüstes und von Bauarbeiten zu einer Beeinträchtigung einer Mietwohnung, so rechtfertigt dies nur dann einen Unterlassungsanspruch, wenn sich die Beeinträchtigung als erheblich darstellt. Liegt dagegen eine nur unwesentliche Störung vor, so stehen dem Mieter die mietrechtlichen Gewährleistungsansprüche, wie etwa das Recht zur Mietminderung, zur Verfügung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beklagten sich die Mieter einer Wohnung über Beeinträchtigungen, die mit Bauarbeiten an der Außenfassade des Hauses einhergingen. So führten sie an, dass es durch Hämmern, Klopfen, Bohren, Transport von Baumaterial über einen Lastenaufzug, lautstarke Unterhaltungen der Bauarbeiter sowie durch Sägearbeiten zu einer Lärmbelästigung gekommen sein soll. Darüber... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.11.1981
- 7 AZR 264/79 -
Berechtigte ordentliche Kündigung aufgrund mehrerer Lohnpfändungen bei wesentlicher Störung des Arbeitsablaufs und der betrieblichen Organisation
Anzahl der Lohnpfändungen allein unerheblich
Ein Arbeitgeber kann eine ordentliche Kündigung aussprechen, wenn es zu mehreren Lohnpfändungen kommt und dies unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu einer wesentlichen Störung des Arbeitsablaufs und der betrieblichen Organisation führt. Die Anzahl der Lohnpfändungen spielt für eine Kündigung allein keine Rolle. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von 1973 bis 1978 war ein Arbeitnehmer von 20 Lohnpfändungen bzw. -abtretungen betroffen. Er wurde daraufhin im Juni 1978 ordentlich gekündigt. Zur Begründung trug die Arbeitgeberin vor, dass die Bearbeitung der Lohnpfändungen einen nicht mehr hinzunehmenden Verwaltungsaufwand erforderte. Der Arbeitnehmer akzeptierte die Kündigung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.11.2012
- I ZR 74/11 -
Keine Verpflichtung zur Nennung sämtlicher Standorte eines Anwalts auf dem Briefbogen
Keine Verpflichtung zur Nennung der (Haupt-)Kanzlei
Ein Rechtsanwalt ist nicht dazu verpflichtet auf seinem Briefbogen sämtliche Standorte seiner Niederlassung zu nennen oder eine Unterscheidung zwischen "Kanzlei" und "Zweigstelle" vorzunehmen. Es besteht auch keine Verpflichtung zur Nennung des (Haupt-)Kanzleistandortes auf den Briefbögen von "Zweigstellen". Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin war die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz. Der Beklagte war ein bei der Klägerin zugelassener Rechtsanwalt mit einer Kanzlei in Mainz, der Zweigstellen in Erfurt und Karlsruhe unterhielt. Für die Zweigstelle in Erfurt verwendete er Briefbögen, auf deren Vorderseite allein die Anschrift der Kanzlei... Lesen Sie mehr
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