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Freitag, 1. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wilder Streik“ veröffentlicht wurden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.05.2023
- 6 Sa 868/22, 16 Sa 869/22 und 16 Sa 871/22 -

Fristlose Kündigungen der an „wilden Streiks“ beteiligten Rider der Gorillas wirksam

Beteiligung an „wilden“ Streiks stellt erhebliche arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen dar

Das Landes­arbeits­gericht Berlin-Brandenburg hat in zwei Verfahren entschieden, dass die durch den Lieferdienst Gorillas erklärten fristlosen Kündigungen gegenüber als Fahrradkurieren (sog. Rider) beschäftigten Arbeitnehmern wirksam waren. Beide Rider hatten sich im Oktober 2021 an einem „wilden“ Streik beteiligt und in diesem Zusammenhang fristlose Kündigungen erhalten. In einem weiteren Verfahren ist die fristlose Kündigung der Gorillas nicht bestätigt worden, weil die Teilnahme des Arbeitnehmers an dem „wilden“ Streik nicht feststand.

Bei dem Lieferdienst Gorillas hatten sich Anfang Oktober 2021 eine Vielzahl von als Rider beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Protesten vor einzelnen Filialen des Lieferdienstes versammelt, den Zugang zu den Filialen blockiert und Lieferfahrräder auf den Kopf gestellt. Der Lieferdienst hatte daraufhin fristlose Kündigungen gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgesprochen, die nach seiner Einschätzung an der als „wilder“ Streik bezeichneten Aktion beteiligt waren. Drei dieser fristlosen Kündigungen waren Gegenstand der verhandelten Verfahren.Das Landesarbeitsgericht hat die Beteiligung an den „wilden“ Streiks als erhebliche... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022
- 20 Ca 10257/21 -

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022
- 20 Ca 10258/21 -

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2022
- 20 Ca 10259/21 -

Kündigungen von Kurierfahrern wegen Teilnahme an wildem Streik wirksam

Teilnahme an Streik nur rechtmäßig, wenn dieser von einer Gewerkschaft getragen wird

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungs­schutzklagen von drei Fahrrad­kurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden - also nicht von einer Gewerkschaft organisierten - Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern nach Ablauf einer Zwei-WochenFrist geendet hat.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden - also nicht von einer Gewerkschaft organisierten - Streik gekündigt worden war. Das Gericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.04.2018
- C-195/17, C-197/17 bis C-203/17, C-226/17, C-228/17, C-254/17, C-274/17, C-275/17, C-278/17 bis C-286/17 und C-290/17 bis C-292/17 -

Fluggesellschaften sind auch bei "wilden Streiks" des Flugpersonals zu Ausgleichszahlungen verpflichtet

Streik des Personals als Folge überraschender Ankündigungen von Umstrukturierungs­maßnahmen stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar

Ein "wilder Streik" des Flugpersonals, der auf die überraschende Ankündigung einer Umstrukturierung folgt, stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der es der Fluggesellschaft erlaubt, sich von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen zu befreien. Die Risiken, die sich aus den mit solchen Maßnahmen einhergehenden sozialen Folgen ergeben, sind Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.

Am 30. September 2016 kündigte das Management der deutschen Fluggesellschaft TUIfly der Belegschaft überraschend Pläne zur Umstrukturierung des Unternehmens an. Diese Ankündigung führte dazu, dass sich das Flugpersonal nach einem von den Arbeitnehmern selbst verbreiteten Aufruf während etwa einer Woche krank meldete. Zwischen dem 1. und dem 10. Oktober 2016 stieg die Quote krankheitsbedingter... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 03.05.2017
- 425 C 1171/17 -

"Wilder Streik" des Flugpersonals stellt keinen außergewöhnlichen Umstand für Fluggesellschaft dar

Fluggast steht wegen Flugannullierung Anspruch auf Ausgleichszahlung zu

Wird ein Flug annulliert, weil es zu einem "wilden Streik" des Flugpersonals kommt, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) stützen. Einem betroffenen Fluggast steht daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall annullierte eine Fluggesellschaft mehrere Flüge, weil es zu massenhaften Krankmeldungen vom Flugpersonal kam. Hintergrund dessen waren Umstrukturierungspläne der Fluggesellschaft, mit denen ein Teil der Mitarbeiter nicht einverstanden waren. Ein von den Flugannullierungen betroffener Fluggast klagte gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Ausgleichsleistung.... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.09.1955
- 1 AZR 480/54 -

BAG: Sozialadäquater wilder Streik kann durch Übernahme einer Gewerkschaft zu legitimen Streik werden

Kein Recht zur fristlosen Kündigung des streikenden Arbeitnehmers

Ein sozialadäquater Streik, der ohne Aufruf einer Gewerkschaft ausgebrochen ist (sog. "Wilder Streik"), kann durch Übernahme einer Gewerkschaft zu einem legitimen Streik werden. In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung der streikenden Arbeitnehmer unzulässig. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 1954 traten die Schlachtergesellen des Kieler Schlachthofes in den Streik, um somit Lohnerhöhungen zu erreichen. Der Streik wurde zwei Tage nach der Arbeitsniederlegung von einer Gewerkschaft genehmigt, von ihr weitergeführt und schließlich zu Ende gebracht. Einer der Schlachtergesellen wurde dennoch von seinem Arbeitgeber mit Hinweis... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.05.2017
- 29 C 3361/16 (40) -

"Wilder Streik": Massenhafte Krankmeldung von Flugpersonal stellt außergewöhnlichen Umstand dar

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung

Meldet sich ein erheblicher Teil des Flugpersonals krank, stellt dies unabhängig davon, ob dies als "Wilder Streik" oder tatsächliche Fluguntauglichkeit zu bewerten ist, einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) dar. Ist ein Fluggast davon in Form einer Flugannullierung betroffen, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Oktober 2016 ein Flug von Frankfurt a.M. nach Heraklion annulliert. Hintergrund dessen waren massenhafte Krankmeldungen von Personal der Fluggesellschaft, die eine Aufrechterhaltung des normalen Flugbetriebs unmöglich machten. Die Fluggesellschaft kaufte zwar Subcharter hinzu und rekrutierte zusätzliches Personal, dennoch musste sie den Flugbetrieb... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 09.02.2017
- 509 C 12714/16 -

Kein Ausgleichsanspruch aufgrund Flugverspätung wegen "Wilden Streiks"

Fluggesellschaft kann sich erfolgreich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Ist eine Fluggesellschaft von einem "Wilden Streik" in Form von massenhaften Krankmeldungen betroffen, so kann sie sich auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen. In diesem Fall rechtfertigt eine Flugverspätung keine Ausgleichsansprüche nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall konnte ein Flug von Düsseldorf nach Rhodos im Oktober 2016 nicht wie geplant starten, da die Fluggesellschaft von massiven Krankmeldungen durch das Cockpit-Personal und das Kabinenpersonal betroffen war. Hintergrund des "Wilden Streiks" waren die von der Belegschaft kritisierten Umstrukturierungspläne der Fluggesellschaft. Ein Fluggast des betroffenen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bühl, Urteil vom 20.02.2017
- 3 C 480/16 -

"Wilder Streik": Massenhafte unberechtigte Krankmeldungen von Mitarbeitern begründen keinen außergewöhnlichen Umstand für Fluggesellschaft

Wilder Streik nicht vergleichbar mit regulärem von Gewerkschaft organisiertem Streik

Die massenhafte unberechtigte Krankmeldung von Mitarbeitern begründet für eine Fluggesellschaft keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Ein solcher "Wilder Streik" ist nicht vergleichbar mit einem regulären, von einer Gewerkschaft organisierten Streik. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bühl hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall war eine Fluggesellschaft von einer massenhaften unberechtigten Krankmeldung von Mitarbeiterin betroffen. Durch diesen "Wilden Streik" beabsichtigten die Mitarbeiter auf eine Umstrukturierung des Unternehmens Einfluss nehmen zu können. Die Fluggesellschaft vertrat die Meinung, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorliege, der zu einer Befreiung von einer... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.03.2017
- 31 C 117/17 (16) -

"Wilder Streik": Flugverspätung aufgrund massenhafter fingierter Krankmeldungen des Personals begründet Ausgleichsansprüche der Fluggäste

Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil massenhaft Personal eine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht ("Wilder Streik"), liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) vor. Den von der Verspätung betroffenen Fluggästen steht damit eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste ein Flug von Frankfurt a.M. nach Fuerteventura im Oktober 2016 um einen Tag verschoben werden, da sich Cockpit- und Kabinenpersonal in Scharen unter Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit krankmeldeten und nicht zur Arbeit erschienen. Hintergrund dessen war, dass das Personal eine von der Fluggesellschaft geplante Umstrukturierung verhindern wollte.... Lesen Sie mehr