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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.02.2007
- 5 K 1581/06.NW -
Wohnungsöffnung wegen Klopfgeräuschen: Mieter muss keine Kosten tragen
Mieter ist für Polizeieinsatz nicht verantwortlich
Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Im entschiedenen Fall war die Polizei von Bewohnern eines Mehrfamilienhauses davon verständigt worden, dass aus der Wohnung starke Klopf- und Knackgeräusche zu vernehmen seien. Die Polizeibeamten befürchteten, dass ein defektes Elektrogerät die Ursache hierfür sei und dadurch ein Brand ausgelöst werden könnte. Da weder der Mieter noch der Hausmeister zu erreichen waren, ließ die Polizei die Wohnung durch einen Schlüsseldienst öffnen. Nach der Öffnung wurde festgestellt, dass die Geräusche von der Heizung ausgegangen waren und durch das Zurückdrehen des Heizkörperventils abgestellt werden konnten.Die für diese Maßnahme angefallenen Kosten... Lesen Sie mehr
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