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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 05.09.2019
- 74 C 1611 / 18 -
Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Nutzung eines erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weges bei Glatteis
Parkplätze benötigen nur sicheren Zugang zu abgestellten Fahrzeugen und müssen nicht komplett geräumt werden
Wer bei Glätte einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg benutzt, geht nicht nur das Risiko eines Sturzes ein, sondern läuft auch Gefahr, kein Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen zu bekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist Postzustellerin. Sie fuhr im Januar 2017 auf den
Klägerin verlangt Schmerzensgeld wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Ihre beim Amtsgericht Augsburg eingereichte Klage begründete die Klägerin mit der Verletzung der sogenannten
Strengere Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht bei Gehwegen als auf Parkplätzen
Das Landgericht Paderborn stellte in seiner Entscheidung heraus, dass grundsätzlich jeder Eigentümer eines Grundstückes bei entsprechenden Witterungsverhältnissen den öffentlich zugänglichen Bereich seines Grundstücks von Eis und
Sichere Wege zu Fahrzeugen vorhanden
Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Beklagte seine
Nachdem die Klägerin ihre zunächst eingelegte Berufung zurücknahm, ist das Urteil rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.01.2019
Quelle: Amtsgericht Augsburg/ra-online
- Sturz auf angeblich vorhandenem Glatteis - Geschädigter muss Verletzung der Räum- und Streupflichten beweisen können
(Landgericht Coburg, Urteil vom 05.12.2013
[Aktenzeichen: 41 O 393/13]) - LG Coburg zum Umfang der Räum- und Streupflicht auf einem Hallenbadparkplatz
(Landgericht Coburg, Urteil vom 11.05.2011
[Aktenzeichen: 13 O 678/10])
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Dokument-Nr. 26895
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