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Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.08.2002
- 67 T 70/02 -
Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten
Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme die Gas- und
Recht zur Mietminderung bestand
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieterin. Der Ausfall der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/MM 2002, 427/rb)
Jahrgang: 2002, Seite: 427 MM 2002, 427
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Dokument-Nr. 16988
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