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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 07.06.2013
- 216 C 7/13 -
Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage von Anfang Oktober bis Anfang Dezember
Heizungsausfall während Heizperiode stellt erheblichen Mangel dar
Kommt es von Anfang Oktober bis Anfang Dezember zu einem Heizungsausfall, so liegt ein erheblicher Mangel vor. Dieser Mangel rechtfertigt eine Mietminderung von 70 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es während des Austauschs der Ölzentralheizung durch eine Gasetagenheizung bei einer Wohnungsmieterin zu einem vollständigen
Recht auf Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein
Fehlen einer Heizung begründet erheblichen Mangel
Nach Einschätzung des Amtsgerichts führe das Fehlen einer
Berufung des Vermieters erfolglos
Die Berufung des Vermieters gegen das Urteil des Amtsgerichts blieb erfolglos.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/WuM 2014, 91/rb)
- Landgericht Berlin, Beschluss
[Aktenzeichen: 18 S 228/13]
Jahrgang: 2014, Seite: 91 WuM 2014, 91
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Dokument-Nr. 17885
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