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Amtsgericht Bayreuth, Urteil vom 27.07.1977
- 1 C 215/77 -
Kleine Wohnungen brauchen keinen eigenen Waschmaschinenanschluss
Fehlender Anschluss berechtigt nicht zur Mietminderung
Fehlt in einen 1 ½ -Zimmer-Appartement ein Waschmaschinenanschluss, so stellt dies keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter eines 1 ½-Zimmer-Appartements die Miete, da ein
Vorliegen einer unwesentlichen Beeinträchtigung
Das Amtsgericht entschied gegen den Mieter. Das Fehlen des Anschlusses stellte keinen Mangel der Mietsache dar. Eine Berechtigung zur Minderung bestand daher nicht. Die Tauglichkeit der
Kein wesentlicher Mangel
Das Gericht führt weiter aus, dass je kleiner eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2012
Quelle: Amtsgericht Bayreuth, ra-online (zt/WuM 1985, 260/rb)
Jahrgang: 1985, Seite: 260 WuM 1985, 260
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Dokument-Nr. 14194
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