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Amtsgericht Bergheim, Urteil vom 11.07.2012
23 C 147/12 -

Schreie, laute Musik, Türenschlagen …: 10 % Mietminderung bei nächtlichem Lärm vom Nachbarn

Erheblicher Nachbarlärm stellt einen Mietmangel dar

Wird ein Mieter in der Nacht immer wieder durch Lärm vom Nachbarn gestört, dann kann eine Mietminderung von mindestens 10 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Bergheim hervor.

Im zugrunde liegenden Fall fühlte sich ein Mieter durch Lärm vom Nachbarn gestört. Er hatte ein tagebuchähnliches Lärmprotokoll geführt, in das er im Einzelnen den verschiedenartigen Lärm des Nachbarn aufgezeichnet hatte.

Verschiedenartiger Lärm plagte den Mieter

Insbesondere nachts wurde der Mieter durch Lärm gestört. Mal war es lautes Poltern und Herumtrampeln, mal wurde laute Musik abgespielt. Ferner wurden Türen laut zugeschlagen oder geschrien. Außerdem fanden beim Nachbarn laute Auseinandersetzungen statt. Auch beim Schließen der Rollos gab sich der Nachbar keine Mühe, leise zu sein. Er ließ die Rollladen lautstark herunterkrachen. Der verschiedene Lärm wiederholte sich fast täglich.

AG Bergheim: Mindestens 10 % Mietminderung

Das Amtsgericht Bergheim urteilte, dass die Miete "jedenfalls in Höhe von 10 %" gemindert sei. Weil es sich bei dem Lärm um nicht gleichmäßig wiederkehrende Geräusche gehandelt habe, habe der Mieter nicht schlafen können. Derartige aufgedrängte Geräusche hätten zu einer besonderen Hilflosigkeit beim Mieter geführt.

Ein Mieter dürfe erwarten, dass nachts Ruhe herrsche und er schlafen könne.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2014
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bergheim (zt/WuM 2014, 569/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2014, Seite: 569
WuM 2014, 569

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Dokument-Nr.: 18822 Dokument-Nr. 18822

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Kommentare (2)

 
 
Mitleser schrieb am 25.09.2014

1. Möglichkeit: Unterlassungsklage

2. Möglichkeit: Vermieter aufzufordern kurzfristig zu handeln (Abmahnung/Kündigung des Mieters) und wenn er nicht handelt, eben Miete mindern. Dann geht es ans Geld des Vermieters und er muss es sich dann von dem störenden Mieter wiedholen.

Wichtig für beides: Zeugen, Zeugen, Zeugen!

melanie vea ugena schrieb am 25.09.2014

Hallo , bei mir ist es auch so nur das er mich auf einer art und weise bedroht er ruft ständig meinen vornamen von unten auf einer agressiven art weis auch nicht mehr weiter , hab den vermieter und die polizei eingeschaltet aber es hat bis jetzt nix gebracht. Ich habe schon angst vor meinen nachbarn der unter wohnt , ständige anmachungen von seiner wohnung aus echt schlimm . Er macht es schon absichtlich um mich damit zu provozieren was kann ich den dagegen tun , eine anzeige wegen beleidigung wegen meiner names rufe und eine anzeige wegen lärm belästigung habe ich schon gemacht und er macht weiter.

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