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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 03.06.1985
- 14 C 21/85 -
Mietminderung von 10 % für Lärm- und Geruchsbelästigung wegen Tiefgaragenausfahrt
Kenntnis von der Ausfahrt führt nicht zum Ausschluss des Minderungsrechts
Gehen von einer Tiefgaragenausfahrt, insbesondere nachts, Lärm und Gerüche aus, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Das Minderungsrecht wird zudem nicht durch die Kenntnis der Mieter von der Ausfahrt bei Mietvertragsbeginn ausgeschlossen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück hervor.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da sie sich durch die unter ihrem Schlafzimmer befindliche Tiefgaragenausfahrt in ihrer
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Osnabrück entschied gegen den Vermieter. Denn den Mietern habe ein
Kein Ausschluss des Minderungsrechts
Das Amtsgericht folgte nicht der Ansicht des Vermieters, wonach die Mieter mit einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/WuM 1986, 334/rb)
Jahrgang: 1986, Seite: 334 WuM 1986, 334
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Dokument-Nr. 16654
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