wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(3)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 29.08.2024
14 C 284/23 -

Keine Haftung des Wohnungsmieters für Handwerkereinsatz bei unbegründeter Fehlermeldung wegen Schmorgeruchs

Information des Vermieters nach subjektiv wahrgenommenen Schmorgeruchs keine Pflichtverletzung

Nimmt ein Wohnungsmieter subjektiv einen Schmorgeruch wahr und benachrichtigt er daraufhin den Vermieter, der wiederum einen Handwerker beauftragt, so haftet der Mieter nicht für die dadurch entstandenen Kosten, wenn sich später herausstellt, dass kein Fehler vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2023 nahm ein Wohnungsmieter in Berlin im Bereich des Sicherungskastens einen Schmorgeruch wahr. Zu der Zeit lief die Waschmaschine des Mieters auf vollen Touren. Der Mieter benachrichtigte den Vermieter, der daraufhin einen Elektriker mit der Prüfung beauftragte. Nachdem dieser keinen Fehler feststellen konnte, beanspruchte der Vermieter die Erstattung der Kosten für den Elektriker in Höhe von etwa 130 €.

Kein Anspruch auf Ersatz der Handwerkerkosten

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Ersatz der Handwerkerkosten im Wege des Schadensersatzes nach § 280 Abs. 1 BGB zu. Denn der Beklagte habe keine Pflichtverletzung begangen.

Pflichtverletzung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen

Eine Pflichtverletzung könne nur dann angenommen werden, so das Amtsgericht, wenn der Mieter ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen stellt. Ein solches habe der Beklagte hier aber nicht geltend gemacht. Der Beklagte habe nicht verlangt, dass ein Elektriker vorbeikommen soll, weil ein Mangel vorliegt. Er habe vielmehr bekundet, dass es verschmort rieche und nachvollziehbar den Wunsch in den Raum gestellt, dass der Sachverhalt zeitnah durch einen Elektriker geprüft wird. Es sei zu beachten, dass der Mieter sich nicht nur dann an den Vermieter wenden müsse, wenn er positiv weiß, dass die Wohnung einen Mangel aufweist.

Keine Pflicht zur Prüfung der Ursache des Schmorgeruchs

Der Beklagte sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht verpflichtet gewesen, selber zu prüfen woher der Schmorgeruch kommt. Denn es sei Sache des Vermieters gewesen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen in der Situation zu ergreifen waren. Insbesondere habe das Thema, dass der Geruch durch die Nutzung eines energieintensiven Gerätes initiiert worden ist, transparent im Raum.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.11.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2024, 907/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 907
GE 2024, 907

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34546 Dokument-Nr. 34546

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34546

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?