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Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 26.03.2004
5 C 4/03 -

Kein Recht zur Mietminderung nach Umstellung von analogen auf digitalen Fernsehempfang

Vermieter schuldet keine Umwandlung des Sendesignals

Kann ein Mieter die vom Mietvertrag umfasste Satellitenanlage aufgrund der Umstellung des Sendesignals von analog auf digital nicht mehr nutzen, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Der Vermieter schuldet keine Umwandlung der Signale. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ab August 2003 ihre Miete, da durch die Umstellung des Sendesignals von analog auf digital ihre vom Mietvertrag umfasste Satellitenanlage nicht mehr genutzt werden konnte. Da der Vermieter das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Umstellung des Sendesignals kein Mietmangel

Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden, da die Beeinträchtigung des Fernsehempfangs durch die Umstellung des Sendesignals von analog auf digital keinen Mangel im Sinne von § 536 Abs. 1 BGB darstelle. Die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch werde dadurch nicht eingeschränkt.

Vermieter schuldet keine Umwandlung des Sendesignals

Auch bei einer vertraglichen Vereinbarung der Mietparteien über die Zurverfügungstellung eines Antennenanschlusses schulde der Vermieter nach Ansicht des Amtsgerichts nicht die Umwandlung der empfangenden digitalen Signale in analoge. Dies sei vielmehr Sache des Mieters. Etwas anderes könne gelten, wenn die vorhandene Antennenanlage gar nicht mehr in der Lage sei, überhaupt Impulse zu empfangen und in die Wohnung des Mieters weiterzugeben. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.05.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, ra-online (zt/GE 2004, 629/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2004, Seite: 629
GE 2004, 629

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22649 Dokument-Nr. 22649

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Kommentare (1)

 
 
Peter Kroll schrieb am 28.05.2016

Eine Umstellung von analog auf digital bedeutet das austauschen der Signalempfangsgeräte - ist eine Leistung des Vermieters - wegen Mietvertrag.

Die Dummheit der Menschen und das Weltall sind unendlich....

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