Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 16.11.2016
- 11 C 141/16 -
Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst bei Nutzung der Flächen durch Öffentlichkeit nicht auf Mieter umlegbar
Pflicht des Vermieters zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit unerheblich
Die Kosten für Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und Winterdienst können nicht als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die entsprechenden Flächen durch die Öffentlichkeit genutzt werden dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vermieter behördlich zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit verpflichtet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Wohnung einer Mieterin befand sich in einer ehemaligen Alliierten-Wohnsiedlung, die durch neue, kleinere Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften ergänzt wurde. Zudem war die Siedlung mit großzügigen Grünflächen sowie Freizeit- und Sportangeboten ausgestattet. Die
Kein Bezug zur Mietsache bei Nutzung von Garten- und Parkflächen durch die Öffentlichkeit
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg hielt die Kostenpositionen Spielplätze, Grünpflege, Freiflächen und
Pflicht des Vermieters zur Öffnung der Flächen für die Allgemeinheit unerheblich
Für unerheblich hielt das Amtsgericht den Umstand, dass die Vermieterin verpflichtet gewesen sei, Grünflächen für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (zt/GE 2017, 543/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 543 GE 2017, 543
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24546
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24546
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.