Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 13.10.2017
- 31 C 156/16 -
Kein Mietminderungsrecht aufgrund Ausblicks auf Mülltonnen-Platz
Rein optische Beeinträchtigung begründet kein Recht zur Mietminderung
Geht von einem Mülltonnen-Platz eine rein optische Beeinträchtigung aus, besteht kein Recht zur Mietminderung nach § 536 Abs. 1 BGB. Ohne zusätzliches Vorliegen einer Geruchs- oder Lärmbeeinträchtigung besteht lediglich ein unerheblicher Mietmangel. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ließ die Vermieterin den Mülltonnen-Platz einer Wohnanlage zwecks besserer Erreichbarkeit für die Mieter verlegen. Einer der Mieter war damit jedoch nicht einverstanden, da seine Parterre-Wohnung etwa 10 Meter vom neuen Mülltonnen-Platz entfernt lag. Er minderte aufgrund dessen seine Bruttomiete von Dezember 2015 an um 10 %. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und erhob schließlich Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.
Anspruch auf Zahlung rückständiger Miete
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe ein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete zu. Denn ein
Optische Beeinträchtigung durch Mülltonnen-Platz rechtfertigt keine Mietminderung
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe lediglich eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.01.2018
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 464 NZM 2018, 464
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25412
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25412
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.