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Amtsgericht Bremen, Urteil vom 19.08.2008
- 4 C 513/07 -
Eigenbedarfskündigung aufgrund schlechten Gesundheitszustands eines Angehörigen nicht immer gerechtfertigt
Vermieter darf gegebenenfalls nur Zeitmietvertrag abschließen
Kündigt ein Vermieter seinem Mieter wegen Eigenbedarfs aufgrund des verschlechterten Gesundheitszustands eines Angehörigen, ist das nur dann berechtigt, wenn dieser Krankheitsverlauf nicht vorauszusehen war. Dies entschied das Amtsgericht Bremen.
Einige Tage nachdem ein Hausbesitzer sein Einfamilienhaus unbefristet vermietet hatte, musste sich sein Bruder, der unter Knieproblemen und Depressionen litt, einer Knieoperation unterziehen. Nach der Operation ging es dem Bruder schlechter als vorher. Daraufhin kündigte der
Krankheitsentwicklung war absehbar
Die Richter gaben jedoch dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2009
Quelle: ra-online, Mietrechtsanwälte
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Dokument-Nr. 8491
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