Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982
- 39 C 1706/81 -
Mietminderung wegen erheblicher Belästigungen durch Baulärm in der Nachbarschaft
Minderung von 25 % ist bei erheblichen Belästigungen angemessen
Ein Mieter kann die Miete um 25 % mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird und hierdurch derartiger Lärm entsteht, dass die Nutzung der Wohnung erheblich eingeschränkt ist. Dies entschied das Amtsgericht Darmstadt.
Im zugrunde liegenden Fall wurde auf dem
Gericht: Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ist eingeschränkt
Das Amtsgericht befand, dass der
Belästigungen gingen über normalerweise zu erwartendes Maß weit hinaus
Das Gericht kam aufgrund von Zeugenaussagen zu der Überzeugung, dass die Lärm- und Schmutzbelästigungen, die von dem Neubau ausgingen, das normalerweise zu erwartende, übliche Maß weit überschritten. Zeitweilig war der Lärm derart, dass sogar bei geschlossenen Fenstern, eine normale Unterhaltung nicht mehr möglich war, man das Radio oder den Fernseher nicht mehr hören konnte. Regelmäßig war bis 18.00 Uhr betoniert worden, manchmal auch darüber hinaus.
Angesichts der erheblichen Belästigungen hielt das Gericht eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Darmstadt (vt/pt)
Jahrgang: 1984, Seite: 245 WuM 1984, 245
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 11257
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11257
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.