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Amtsgericht Düren, Urteil vom 30.08.1989
- 8 C 724/88 -
Bei ständigem Hundegebell kann die Miete gemindert werden
Mietminderung bei zwei ständig jaulenden und bellenden Hunden
Wenn aus der Nachbarwohnung ständig störende Hundegeräusche dringen, kann die Miete gemindert werden. Dies hat das Amtsgericht Düren entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kürzten Mieter die Miete, weil in Hause wohnende Mitmieter in ihrer Wohnung zwei Hunde hielten, die ständig jaulten und bellten. Wenn jemand an der Wohnungstür vorbeiging oder der Fahrstuhl die Etage passierte, meldeten sich die Hunde zu Wort.
Das Amtsgericht Düren gab den Mietern Recht. Die Miete könne gemäß § 535 BGB gekürzt werden. Sie seien in ihrem Recht auf ungestörten Gebrauch ihrer Wohnung beeinträchtigt und deshalb berechtigt, die Miete zu mindern.
Über die Höhe der Minderung gab das Gericht keine Auskunft.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Düren (vt/pt)
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Jahrgang: 1990, Seite: 117 WuM 1990, 117
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Dokument-Nr. 11487
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