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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.11.2012
- 33 c 3517/12 (29) -
Erhöhter Fluglärm aufgrund Ausbaus eines Flughafens berechtigt nicht zu einer Mietminderung
Mit Ausbau eines Flughafens muss gerechnet werden
Wer sich eine Wohnung in der Einflugschneise eines Flughafens anmietet, darf sich später nicht über den erhöhten Fluglärm wegen eines Ausbaus des Flughafens beschweren. Denn mit der Erweiterung eines Flughafens muss stets gerechnet werden. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die
Recht zur Mietminderung bestand nicht
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten des Vermieters. Den Mietern habe kein
Kenntnis vom Mangel schließt Minderungsrecht aus
Hat der
Mit Ausbau eines Flughafens ist zu rechnen
Das Amtsgericht führte weiter aus, dass bei einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.07.2013
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/WuM 2013, 352/rb)
- Kein Recht zur Mietminderung wegen zunehmenden Fluglärms von einem schon bei Mietvertragsabschluss existierenden Flughafen
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 18.02.2013
[Aktenzeichen: 67 S 275/12]) - Gesteigerter Fluglärm aufgrund Ausbaus eines Flughafens berechtigt nicht zur Mietminderung
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.08.2012
[Aktenzeichen: 33 C 1839/12])
Jahrgang: 2013, Seite: 352 WuM 2013, 352
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Dokument-Nr. 16267
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