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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 25.06.2020
- 923 C 134/19 -
Erstattung von Stornokosten aus Reiserücktrittsversicherung nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf
Vortrag zum Zeitpunkt, Intensität und Vorliegen welcher konkreten Symptome erforderlich
Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reiserücktrittsversicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2017 hatte eine Ehemann für sich und seine Frau eine Reise nach Mallorca für August 2018 gebucht. Drei Tage vor Reisebeginn stornierte der Ehemann jedoch die Reise und verwies zur Begründung auf eine
Kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Erstattung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2021
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2020, 302/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 302 RRa 2020, 302
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Dokument-Nr. 29726
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