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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 14.08.2013
- 462 C 10744/12 -
Zutrittsverweigerung zur Disko: Diskothekenbetreiber zu 1000,- Euro Schadensersatz wegen Diskriminierung verurteilt
Zurückweisung eines Gasts aufgrund seiner ethnischen Herkunft
Die Betreibergesellschaft einer hannoverschen Diskothek muss 1.000 Euro an einen abgewiesenen ausländischen Gast zahlen. Dies entschied das Amtsgericht Hannover.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Kläger, einem Deutschen, der als Kind einer kurdischen Familie aus der Türkei nach Deutschland einwanderte, wurde am 14.01.2012 gegen 23.30 Uhr der Einlass in die Diskothek der Beklagten verweigert. Daraufhin erhob dieser Klage.
Männliche Ausländer nicht in der Diskothek erwünscht
Das Amtsgericht Hannover gab dem Kläger Recht. Das Gericht geht von einem Verstoß gegen § 21 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes aus. Die Beweisaufnahme ergab zur Überzeugung des Gerichts, dass die Zurückweisung erfolgte, da männliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2013
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
- OLG Stuttgart: Verweigerter Einlass zur Disko wegen dunkler Hautfarbe stellt ungerechtfertigte Diskriminierung dar
(Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 12.12.2011
[Aktenzeichen: 10 U 106/11]) - Türsteher diskriminiert Besucher – Diskothek muss Schadensersatz zahlen
(Amtsgericht Bremen, Urteil vom 20.02.2011
[Aktenzeichen: 25 C 0278/10])
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Dokument-Nr. 16512
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