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Amtsgericht Kiel, Urteil vom 26.06.1980
- 13 C 9/80 -
Mietminderung: Tropfendes Wasser aus der Zimmerdecke stellt einen Mietmangel dar
30 % Mietminderung bei tropfendem Wasser aus der Zimmerdecke aufgrund eines Schneesturms
Mieter können die Miete mindern, wenn das Wasser aus der Zimmerdecke tropft. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Kiel hervor
Im zugrunde liegenden Fall topfte Wasser durch die Zimmerdecke eines Mieters. Grund für das Wasser war ein Schneesturm gewesen. Der Mieter sah in dem tropfenden Wasser gleichwohl einen
Mieter hat auch bei einer Naturkatastrophe ein Mietminderungsrecht
Das Amtsgericht Kiel gab dem Mieter Recht. Auch wenn das tropfende Wasser aus der Zimmerdecke auf eine Naturkatastrophe zurückzuführen sei, liege hier ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Kiel (zt/WM 1980, S. 235/pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 1980, Seite: 235 WuM 1980, 235
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Dokument-Nr. 13301
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