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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 09.04.2013
- 3 C 336/10 -
Kein Recht zur Mietminderung bei erhöhtem Verkehrslärm nach Ausbau einer innerstädtischen Autobahn
Mieter muss grundsätzlich mit Ausbau von Straßen rechnen
Kommt es wegen des Ausbaus einer innerstädtischen Autobahn zu einer erhöhten Verkehrslärmbelästigung, so kann der Mieter grundsätzlich nicht seine Miete mindern. Denn mit dem Ausbau von Straßen muss ein Mieter rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köpenick hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da aufgrund eines nahegelegenen Autobahnzubringers die
Kein Recht zur Mietminderung wegen Lärmbelästigung
Das Amtsgericht Köpenick entschied gegen die Mieterin. Ihr habe kein
Mit Veränderung des Straßenverlaufs muss gerechnet werden
Zudem sei zu berücksichtigen gewesen, so das Amtsgericht weiter, dass bei einer innerstädtischen Wohnung grundsätzlich mit der Veränderung des Straßenverlaufs und die damit einhergehende Steigerung des Straßenlärms gerechnet werden muss. Der Ausbau von Straßen sei in Großstädten üblich und müsse von den Mietern bei der Anmietung mit eingeplant werden. Auf den Fortbestand der durch den Mauerbau bedingten ruhigen Lage der Wohnung habe sich die Mieterin daher nicht verlassen dürfen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2014
Quelle: Amtsgericht Köpenick, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 1460 GE 2013, 1460
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Dokument-Nr. 18048
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