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Amtsgericht Lahnstein, Urteil vom 19.10.1987
- 2 C 675/87 -
Silberfische in der Wohnung berechtigen zur Mietminderung
20 % Mietminderung bei erheblichem Befall
Mieter können die Miete um 20 % mindern, wenn es in der Wohnung eine erhebliche Anzahl von Silberfischchen gibt. Eine fristlose Kündigung wegen der Fischchen ist allerdings nicht möglich. Dies entschied das Amtsgericht Lahnstein.
Im zugrunde liegenden Fall traten in der Wohnung eines Mieters regelmäßig 10 bis 15
Silberfische stellen keine Gesundheitsgefährdung dar
Das Amtsgericht Lahnstein urteilte, dass der Mieter nicht berechtigt war, den Mietvertrag fristlos zu kündigen Ihm habe kein Kündigungsrecht zugestanden. Zwar stellten die
Erhebliche Belästigung
Das Vorhandensein von
20 % Mietminderung
Weil die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Lahnstein (vt/pt)
Jahrgang: 1988, Seite: 55 WuM 1988, 55
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Dokument-Nr. 12340
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