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Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 17.05.2024
- 22 C 157/23 -
Kein Recht zur Kündigung wegen Stromdiebstahls bei Geringfügigkeit des Schadens
Schaden in Höhe von 50 € ist als geringfügig anzusehen
Begeht ein Mieter Stromdiebstahl, so rechtfertigt dies dann weder eine fristlose noch ordentliche Kündigung, wenn der eingetretene Schaden als geringfügig anzusehen ist. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Schaden in Höhe von 50 € entstanden ist. Dies hat das Amtsgericht Leverkusen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Leverkusen erhielten im Herbst des Jahres 2023 eine
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Das Amtsgericht Leverkusen entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Geringfügigkeit des durch Stromdiebstahls eingetretenen Schadens
Das Amtsgericht schätzte den durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2024
Quelle: Amtsgericht Leverkusen, ra-online (vt/rb)
- Stromdiebstahl des Mieters zur Stromversorgung der Wohnung berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags
(Amtsgericht Wedding, Urteil vom 10.02.2015
[Aktenzeichen: 11 C 103/14]) - Unzulässige Kündigung bei Stromentnahme des Mieters aus frei zugänglicher Steckdose im Keller zum Betrieb einer Lampe oder eines Staubsaugers
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 27.01.2016
[Aktenzeichen: 222 C 359/15])
Jahrgang: 2024, Seite: 800 GE 2024, 800
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Dokument-Nr. 34395
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