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Amtsgericht München, Urteil vom 22.12.2016
- 173 C 15615/16 -
Vom Vermieter mit Pfefferspray verjagt: Mieter hat nach Sturz bei Flucht Anspruch auf Schmerzensgeld
Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro als angemessen
Wird jemand grundlos in die Flucht geschlagen und verletzt dieser sich dabei, liegt ein sogenannter "Herausforderungsfall" vor, der einen Schmerzensgeldanspruch nach sich ziehen kann. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der Beklagte des zugrunde liegen Falls ist Eigentümer eines mehrgeschossigen Büro- und Geschäftshauses in Gräfelfing. In dem Haus hat der Kläger Räume für seine Firma angemietet. Zwischen dem Kläger und dem Beklagten kam es bereits mehrfach zu Streitigkeiten wegen des Mietverhältnisses. Am 31. März 2013 sprach der beklagte
Stolpern des Klägers wurde durch Verfolgung des Beklagten herausgefordert
Der Kläger erhob Klage vor dem Amtsgericht München. Der zuständige Richter sprach ihm
In dem Gerichtstermin wurde eine Videoaufzeichnung in Augenschein genommen. Wegen des Vorfalls am Vortag hatte der Kläger eine Videoaufzeichnung gestartet, bevor er das Gebäude verlassen hatte. Dazu stellt das Gericht Folgendes fest, dass unzweifelhaft zu erkennen sei, dass der Beklagte dem Kläger vor dem Gebäude auflauerte, ohne weitere Vorwarnung wild auf ihn zu stürmte, dabei laut "jetzt aber" schrie und den Kläger in Richtung zur Straße verfolgte. Zur Überzeugung des Gerichts stehe damit fest, dass der Beklagte den Kläger durch den Angriff mit anschließender
Mitverschulden des Klägers nicht ersichtlich
Das Gericht erachtete für die erlittenen Verletzungen des Klägers ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- BGH: Beleidigende Äußerungen des Vermieters rechtfertigen kein Schmerzensgeld bei Kompensation durch Unterlassungstitel und Möglichkeit des Privatklageverfahrens
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.05.2016
[Aktenzeichen: VI ZR 496/15]) - Vom Mieter gegen den Vermieter erstattet Strafanzeige berechtigt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses
(Amtsgericht München, Urteil vom 24.02.2016
[Aktenzeichen: 424 C 21138/15])
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Dokument-Nr. 24033
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