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Amtsgericht München, Vergleich vom 29.07.2010
- 275 C 9063/10 -
Miteigentum zweier Lebensgefährten an einem Hund: Jede Partei kann Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft verlangen
Amtsgericht München löst Umgangsstreit um einen Hund
Ein befreundetes Paar, das sich gemeinsam einen Hund kauft und sich nach der Trennung nicht einigen kann, wer den Hund behalten darf, kann dazu gezwungen werden, den Hund zu verkaufen und der Erlös zu teilen, da bei einem Miteigentum beider Parteien jeder die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft verlangen kann. Dies geht aus einer Verhandlung beim Amtsgericht München hervor.
Um zugrunde liegenden Streitfall erwarb ein befreundetes Paar während des Zusammenlebens einen
Frau verweigert die Herausgabe des Hundes
Anfang des Jahres gab aber die ehemalige Lebensgefährtin den
Ehemaliger Partner ist der Auffassung, dem Hund ginge es bei der Besitzerin schlecht
Der
Frau wehrt sich gegen Beschuldigungen des ehemaligen Lebenspartners
Das stimme alles überhaupt nicht, so die frühere Freundin. Es gebe keine Auseinandersetzung mit anderen Hunden. Sie sei auch immer mit dem
Schließlich erhob der Mann Klage vor dem Amtsgericht München. Er beantragte, die Frau zu verpflichten, den
Gericht versucht Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen
Die zuständige Richterin versuchte, diese verfahrene Situation zu lösen. Sie gab zum einen zu bedenken, dass auch bei einem
Frau zahlt Ausgleichssumme an ehemaligen Partner und darf Hund behalt
Schließlich gelang es ihr, die Parteien zu überzeugen. Die ehemalige Freundin zahlte an den früheren Partner 425 Euro und durfte darauf hin den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2010
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 10352
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