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Amtsgericht München, Urteil vom 30.07.2015
- 943 OWi 417 Js 204821/14 -
Drängeln auf der Autobahn: Fahrverbot wegen dichten Auffahrens trotz drohender beruflicher Nachteile
Absehen vom Fahrverbot nur im besonderen Härtefall möglich
Das Amtsgericht München veruteilte einen 39-jährigen PKW Fahrer aus Achern wegen Nichteinhaltens des Sicherheitsabstandes zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot.
Der Mann fuhr am im Juli 2014 um 17.30 Uhr mit seinem PKW auf der
PKW-Fahrer wehrte sich gegen Fahrverbot
Der PKW Fahrer wollte das
Gericht hält Bescheinigung des Arbeitgebers für Gefälligkeitsbescheinigung
Nach Auffassung des Gerichts reichte diese Bescheinigung nicht aus, um einen besonderen Härtefall feststellen zu können. Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung liege eine erhebliche Härte nicht schon dann vor, wenn mit einem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.01.2016
Quelle: ra-online, Amtsgericht München (pm/pt)
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Dokument-Nr. 22052
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