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Amtsgericht Münster, Urteil vom 22.06.1995
- 8 C 749/94 -
Geruchsbelästigung: Mietminderung wegen Hundeexkrementen im Treppenhaus
Hundehinterlassenschaften des Nachbarhundes im Hausflur stellen Mietmangel dar
Kommt es im Treppenhaus zu erheblichen Geruchsbelästigungen, weil der Nachbarhund dort des Öfteren Exkremente hinterlässt, so kann ein Mieter die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hielt eine Mieterin in ihrer Wohnung einen Hund. Da sie den Hund nicht ordnungsgemäß hielt, kam es vor, dass er Exkremente im Treppenhaus hinterließ. Andere Mieter des Hauses fühlten sich hierdurch gestört. Von den Exkrementen gingen nämlich erhebliche Geruchsbelästigungen aus.
20 % Mietminderung wegen Geruchsbelästigungen
Das Amtsgericht Münster führte in seiner Entscheidung aus, dass derartige Geruchsbelästigungen den Wohnwert erheblich schmälern würden und einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Münster (zt/WM 95, 534/pt)
Jahrgang: 1995, Seite: 534 WuM 1995, 534
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Dokument-Nr. 13997
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