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Amtsgericht Neukölln, Urteil vom 02.07.2008
- 21 C 274/07 -
Natürliche Verschattung durch Bäume stellt keinen Mangel der Wohnung dar
Beseitigungsanspruch und Recht zur Mietminderung besteht daher nicht
Kommt es aufgrund des Baumbestands zu einer natürlichen Verschattung der Wohnung, stellt dies kein Mangel der Mietsache dar. Ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume oder ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Neukölln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der
Anspruch auf Beschneidung der Bäume bestand nicht
Das Amtsgericht Neukölln entschied gegen den
Mangel der Mietsache wegen Verschlechterung der Lichtverhältnisse lag nicht vor
Ein solcher Anspruch habe sich auch nicht aus § 536 BGB ergeben, so das Amtsgericht weiter. Denn die zunehmende
Maß der Verschattung war nicht unzumutbar
Eine
Kein Recht zur Mietminderung
Ein Recht zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.04.2013
Quelle: Amtsgericht Neukölln, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2008, Seite: 299 MM 2008, 299
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Dokument-Nr. 15705
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